04.10.2016 - 6 Wirtschaftsplan der Volkshochschule Aachen 2017

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Pilgram weist darauf hin, dass im für die VHS zuständigen Betriebsausschuss Theater und VHS seitens der Verwaltung mitgeteilt wurde, dass die im Wirtschaftsplan beschriebenen Betriebskostenzuschüsse der Stadt um die Auswirkungen der Tariferhöhung 2016/2017 aufgestockt würden. Er bitte um Bestätigung seitens der Stadtkämmerin.

Zudem sei im Betriebsausschuss eine erweiterte Protokollerklärung beschlossen worden, nach der seitens der Stadtkämmerin die Übernahme von Tarifsteigerungen auch für kommende Tarifrunden zugesagt werden solle.

 

Frau Grehling erwidert hierzu, dass die Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse aller Eigenbetriebe um die jeweiligen Auswirkungen der Tarifergebnisse 2016/2017 Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 seien. Aktualisierte Wirtschaftspläne könnten jedoch noch nicht vorgelegt werden, da die erhöhten Zuschüsse noch nicht Bestandteil der mittelfristigen Planung des gültigen durch den Rat beschlossenen Haushalts 2016 seien. Insofern seien die Zuschüsse im Haushalt noch nicht rechtskräftig erhöht. Vielmehr seien die Erhöhungen wie im Entwurf vorgesehen noch Gegenstand der Haushaltsplanberatungen, sodass eine Berücksichtigung im Wirtschaftsplan zum jetzigen Zeitpunkt nicht beschlussfähig sei.

Des Weiteren stellt sie klar, dass sie keine generelle Übernahmeerklärung abgeben werde, da damit der Zweck der Eigenbetriebe, wirtschaftlich mit den Ressourcen, auch den Personalressourcen, umzugehen, verfehlt werde, wenn der Betrieb seine Wirtschaftlichkeit generell über Zuschusserhöhungen garantiert hätte.

Ergänzend führt sie in diesem Zusammenhang aus, dass auch die in den Eigenbetrieben vorhandenen Rücklagen nicht zur Finanzierung von gewünschten Mehrleistungen dienen dürften, sondern eine Absicherung für unterjährig auftretende Risiken darstellen. Sofern die Rücklage nicht mehr zu diesem Zweck, sondern zur Finanzierung von gewünschten Mehrleistungen diene, deren Auswirkungen aufgrund einer generellen Übernahmeerklärung ohnehin durch den städtischen Haushalt getragen werden müssten, so könne die Rücklage auch im Sinne mangelnder Zuschussbedürftigkeit vom Betriebskostenzuschuss haushaltsverbessernd abgezogen werden.

Die nach Abschluss der Haushaltsplanberatungen feststehenden Zuschusserhöhungen führten auch nicht dazu, dass der Wirtschaftsplan nachträglich noch einmal angepasst werden müsste, da sie eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation gegenüber der Planung bedeuten. Sofern aus der Übernahme der Auswirkungen der Tarifsteigerungen heraus ein positives Jahresergebnis erwirtschaftet werden könne, so solle dies zur beschriebenen Risikoabsicherung in den Folgejahren der Rücklage zugeführt werden.

 

Ratsfrau Plum erklärt, dass die Protokollerklärung des Betriebsausschusses aus der betriebspolitischen Sicht sicherlich nachzuvollziehen sei, auch wenn er ihr nicht bekannt sei. Aus finanzpolitischer Sicht müssten jedoch die Konsequenzen für den städtischen Haushalt bedacht werden, die eine generelle Übernahmeerklärung aus dem städtischen Haushalt nicht zuließen.

Grundsätzlich seien die Eigenbetriebe und die Kernverwaltung gleich zu behandeln, sodass die Auswirkungen der Tarifsteigerungen 2016/2017 durch den städtischen Haushalt wie im Entwurf vorgesehen aufzufangen seien. Eine generelle Zusage auch für folgende Tarifrunden sei damit aber nicht verbunden.

Sie betont in diesem Zusammenhang, dass seitens der VHS deutliche Konsolidierungsanstrengungen vorgenommen würden.

 

Ratsherr Pilgram wiederholt, dass seitens des Betriebsausschusses die Forderung nach einer Zusage, dass die Zuschüsse auch den zukünftigen Tarifergebnissen angepasst würden, im Protokoll festgehalten worden sei. Zudem bittet er um Aufnahme der vorgesehenen Zuschusserhöhungen in die Niederschrift.

Aufgrund der Ergebnisse der Strukturkommission seien erhebliche Einsparungen insbesondere im Personalbereich erfolgt. Trotzdem seien die Erträge der VHS aufgrund der Lage am Bushof weiter rückläufig, sodass Zuschusserhöhungen auch in den Folgejahren unumgänglich seien. Er beantrage entsprechend der Vorgehensweise im Betriebsausschuss, dass auch der Finanzausschuss eine Protokollerklärung aufnehme, nach der die Stadtkämmerin eine Zusage tätigen solle, nach der auch in Folgejahren beschlossene Tarifsteigerungen zuschusserhöhend berücksichtigt würden.

 

Frau Grehling bestätigt, dass die Konsolidierungsanstrengungen der VHS dankenswerterweise deutlich erkennbar seien. Daher habe sie auch die Erhöhung der Zuschüsse in der vollen Höhe der Auswirkungen der Tarifergebnisse berücksichtigt. Alternativ hätte der Zuschuss auch nur bis zur Höhe des Jahresverlustes angehoben werden können.

Bezüglich der beantragten Protokollerklärung gibt sie außerdem zu bedenken, dass eine solche Zusage im Sinne der Gleichbehandlung der Eigenbetriebe auch für die übrigen Eigenbetriebe gelten müsse. Dies könne der städtische Haushalt nicht dauerhaft zusichern. Außerdem würden die Eigenbetriebe auch im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung mit dem Kernhaushalt gleich behandelt, da in beiden Fällen weitere jährliche Tarifsteigerungen in den Folgejahren in Höhe von 1 % berücksichtigt seien.

 

Ratsherr Schmitz bestätigt, dass eine Übernahme zunächst nur für die Auswirkungen der abgeschlossenen Tarifsteigerung 2016/2017 gelten könne. Eine generelle Zusage auch für Folgejahre stelle eine unzulässige Bindung künftiger Stadträte dar. Er befürworte auch die Gleichbehandlung der Eigenbetriebe mit dem Kernhaushalt.

 

Ratsherr Pilgram erwidert, dass die Eigenbetriebe strukturell sehr unterschiedlich seien. So sei die VHS hinsichtlich des Standes der Konsolidierungen sicherlich führend. Im Kulturbetrieb sehe er noch Konsolidierungspotential, dass nicht realisiert werde. Dies habe sich auch in der Strukturkommission der Museen gezeigt. Die beantragte Zusicherung auch über die aktuelle Tarifsteigerung hinaus sei für die Eigenbetriebe aus Gründen der Planungssicherheit für die mittelfristige Finanzplanung notwendig.

 

Ratsherr Deumens bestätigt, dass die geforderte Zusicherung inhaltlich sicherlich wünschenswert sei. Die Ausführungen von Frau Grehling gegen eine derartige Zusicherung seien jedoch überzeugend. Er bittet um Bestätigung, dass trotz der abweichenden Ausweisung des Betriebskostenzuschusses im Wirtschaftsplan und im Haushaltsplanentwurf ein Beschluss möglich sei.

 

Frau Grehling bestätigt dies. Eine Abweichung sei insbesondere unschädlich, da es sich um Verbesserungen handle. Im Übrigen würden Anpassungen der Betriebskostenzuschüsse im Haushaltsplan auch ohne Anpassung des Wirtschaftsplans gem. der Betriebssatzungen stattfinden, wenn diese nicht erfolgsgefährdend seien. Als Beispiel nennt sie die neutrale Anpassung aufgrund der Abrechnung der Beamtenkosten und der zugehörigen Erstattung.

 

Ratsherr Pilgram fordert, dass die Kultur in der Stadt Aachen ihre Strukturen unter Berücksichtigung der Finanzierbarkeit anpassen müsse. Er bittet um Abstimmung des Antrags zur Aufnahme der Protokollerklärung, nach der die Stadtkämmerin eine Zusage tätigen solle, nach der auch in Folgejahren folgende Tarifsteigerungen zuschusserhöhend berücksichtigt würden.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag zur Aufnahme der Erklärung zur Abstimmung.

 

Der Finanzausschuss lehnt die Aufnahme der Erklärung in die Niederschrift mehrheitlich mit 2 Gegenstimmen und ohne Enthaltungen ab.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die voraussichtlichen Auswirkungen der Tarifsteigerungen 2016/2017 in Höhe von 162.000 Euro wurden zuschusserhöhend vollständig berücksichtigt. Insofern kann bei entsprechendem Haushaltsbeschluss der Jahresverlust in Höhe von 83.300 Euro der VHS vermieden und stattdessen ein positives Jahresergebnis in Höhe von 78.700 Euro erwirtschaftet und der Rücklage zugeführt werden.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt die Verwaltungsvorlage des Entwurfs des Wirtschaftsplanes der Volkshochschule 2017 unter Berücksichtigung der für den Haushaltsplanentwurf zugesagten Zuschusserhöhung aufgrund der Tarifergebnisse 2016/2017 und der damit verbundenen Verbesserung unter Vorbehalt der späteren Haushaltsverabschiedung gemäß § 7 Abs. 11 der Satzung der Volkshochschule Aachen einstimmig und ohne Enthaltungen zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

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