29.11.2016 - 8 Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit der J...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Tillmanns erkundigt sich, aus welchem Grund die Jugendkunstschule im Haushalt unter der  Position der OTs angesiedelt ist.

 

Frau Drews erklärt, dass man die Jugendkunstschule mit einer OT gleichsetzen kann, da diese nach dem Kinder- und Jugendförderplan als Teil der offenen Arbeit angesehen wird.

 

Herr Kaldenbach ergänzt, dass hierfür eine separate Position im Haushalt eingerichtet ist.

 

Herr Krott dankt dem Carolus Magnus Bildungswerk für die geleistete Arbeit.

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Beschluss:

1.       Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

2.       Er beauftragt die Verwaltung, mit der Bleiberger Fabrik eine Leistungsvereinbarung für die Jugendkunstschule abzuschließen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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