29.11.2016 - 6 Änderung der Richtlinien der Stadt Aachen über ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Di., 29.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Kaldenbach präsentiert den wesentlichen Inhalt der veränderten Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung für Tagespflegepersonen und erklärt die Grundzüge der Berechnungen. Dabei hob er besonders hervor, dass der Prozess mit vielen Herausforderungen verbunden war weil u.a. ein direkter Vergleich zu anderen Berufsgruppen, wie z.B. ErzieherInnen oder KinderpflegerInnen, nicht uneingeschränkt möglich ist. Mit den nun vorliegenden Richtlinien werden 1,3 Mio. € zusätzliche Mittel in das System Kindertagespflege gegeben und diese Mehraufwendungen wurden auch bereits im Haushalt platziert. Mit dieser Richtlinie solle auch eine größere Rechtssicherheit für den Bereich der Tagespflege erreicht werden.
Herr Baskaya fragt, ob es einen Bestandsschutz für Altverträge im Bereich der Altersabsicherung gibt. Herr Kaldenbach verweist hierzu auf die bestehende Pflicht zur Versicherung über die gesetzliche Rentenversicherung. Auf Nachfrage von Herrn Deumens bestätigt Herr Kaldenbach, dass der Anerkennungsbetrag in der Summe deutlich über dem Mindestlohn liegt.
Herr Deumens beantragt für die Piraten Fraktion, welche einen Änderungsvorschlag der Richtlinien zu Beginn der Sitzung eingebracht hat, den Beschluss folgendermaßen abzuändern:
„In Abänderung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung wird beiliegende Satzung der Piraten Fraktion vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wird durch den Kinder- und Jugendausschuss angenommen.“
Herr Baskaya dankt der Fraktion DIE LINKE für diese Unterstützung und führt weiter aus, dass die Piraten Fraktion in der vorgelegten Vorlage der Verwaltung keine Rechtssicherheit sieht. Er rechnet im Hinblick auf die Ungleichbehandlung zu den Kindertagestätten und den gesetzlichen Vorschriften des SGB VIII mit weiterhin vermehrten Klagen der Tagespflegepersonen. Er betont, dass den Tagespflegepersonen eine höhere Wertschätzung und Anerkennung entgegengebracht werden soll und die Tätigkeit daher fair vergütet werden muss. Er verweist insbesondere auf die fortlaufende Vergütung von Ausfallzeiten der Tagespflegepersonen bei Krankheit oder Urlaub des Kindes, die seiner Meinung nach in der Richtlinie der Stadt Aachen erweitert werden müssen.
Herr Krott bittet in dem Zusammenhang Frau Navvabi-Garakani um eine Stellungnahme zu der neuen Richtlinie aus Sicht der AG 78. Sie dankt zunächst der Verwaltung, dass das Gerichtsurteil so schnell umgesetzt werden konnte und erläutert, dass eine tiefergehende Befassung mit dem Thema bisher in der AG 78 noch nicht möglich war. Sie empfiehlt, die neue Richtlinie der Verwaltung heute zu beschließen und in einem halben Jahr eine Evaluation durchzuführen.
Frau Scheidt gibt zu bedenken, dass die Tagespflegepersonen noch länger auf eine Entscheidung warten müssten, wenn die neuen Richtlinien heute nicht beschlossen werden. Sie ist der Meinung, dass die Richtlinien eine deutliche Verbesserung für die Tagespflegepersonen darstellen und rät von einem auseinanderdividieren ab. Die Mehraufwendungen von 1,3 Mio Euro sind fest im Haushalt eingeplant und sie folgt dem Vorschlag von Frau Navvabi-Garakani, dass eine Evaluation vorgesehen werden sollte. Sie betont, dass die Verwaltung gute Arbeit geleistet hat und den Bedürfnissen der Tagespflegepersonen ausreichend Rechnung getragen wird.
Herr Tilmanns schließt sich den Ausführungen von Frau Scheidt an und betont, dass es sich hierbei um eine sehr komplexe Thematik handelt. Aufgrund der verschiedenen Systematiken kann eine vollständige Rechtssicherheit nicht erlangt werden, aber die Vorlage der Verwaltung nähert sich dieser bestmöglich an.
Herr Krott fasst zusammen, dass es keine eindeutigen gesetzlichen Regelungen auf dem Gebiet der Tagespflege gibt und die Verwaltung nach bestem Wissen und Gewissen die aktuelle Vorlage erstellt hat. In dieser wird die Arbeit der Tagespflegepersonen ausreichend und angemessen vergütet, eine Evaluation soll in einem halben Jahr stattfinden.
Der Änderungsbeschluss der LINKEN wird mit 2 Enthaltungen einstimmig abgelehnt.
Es wird über den ursprünglichen Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.
Beschluss:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die von der Verwaltung vorgelegten Richtlinien über die Gewährung der laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen gem. § 23 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII mit Wirkung zum 01.03.2017 zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
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