03.11.2016 - 7 Grünpfeil für den Radverkehr in Aachen;Antrag d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Achilles äußert seine Enttäuschung über die Einstellung beim Ministerium in Düsseldorf. Die Begründung der Ablehnung sei seiner Meinung nach inhaltsleer. Er erläutert die Gründe für den Antrag. Die Sicherheitsbedenken der Obersten Straßenverkehrsbehörde könne er nicht teilen.

 

Herr A. Müller bemerkt, wenn das Ministerium es so sage, müsse man es leider hinnehmen. Vielleicht gelinge so etwas in einem anderen Bundesland. Dann könnte man es noch einmal versuchen.

 

Auch Herr Fischer findet es schade; hier gelte der Satz: “Wer nicht will, findet einen Weg.“ In der Stadt gebe es einige Stellen, wo ein Grünpfeil für rechtsabbiegende Radfahrer sinnvoll wäre.

Besonders für das Rechtsabbiegen der Radfahrer vom Boxgraben in die Südstraße sollte eine Regelung gefunden werden, da der Geradeauspfeil nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer gelte, woran sich aber viele nicht halten würden, weil sie sonst Umwege in Kauf nehmen müssten. Das Linksabbiegen für Radfahrer zu erlauben, halte er an dieser Stelle für ungefährlich. Hier würde er gerne einen Ortstermin machen.

 

Der Ausschuss fasst folgenden

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung, wonach einer Einführung von Grünpfeilregelungen für den Radverkehr durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW nicht zugestimmt wird, zur Kenntnis.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage