09.11.2016 - 13 Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 523;hier: - E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 523 zur Kenntnis. Sie stellt fest, dass auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, für den Bebauungsplan Nr. 523 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB sowie gemäß

§ 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 523 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage