30.11.2016 - 5 Besetzung von SchulleitungsstellenBenennung der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Den Vorschlägen der jeweiligen Fraktionen in der Bezirksvertretung folgend fasst die Bezirksvertretung Aachen-Haaren folgenden

 

Beschluss (einstimmig):

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren beschließt, für die Dauer der Wahlzeit die Rechte aus § 61 Abs. 1 S. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) (Einladung zum Vorstellungsgespräch) und § 61 Abs. 2 S. 1 SchulG NRW (Vorschlag) auf die folgenden Vertreter/Vertreterinnen zu delegieren: 

 

 

  1. Herrn Corsten

und für den Verhinderungsfall als Vertreter

Herrn Starmanns

 

  1. Herrn Finsterer

und für den Verhinderungsfall als Vertreterin

Frau Becker

 

  1. Herrn Kühne

und für den Verhinderungsfall als 

Herrn Schulz