14.12.2016 - 5 Oberforstbacher Straße: Einrichtung eines Fußg...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Keller findet die Schaffung eines Fußgängerüberweges sehr gut, sie sieht allerdings ein Problem in der Lage des Zebrastreifens. Dieser sollte nach ihrer Auffassung näher an den Einmündungsbereich gelegt werden. Für die Fahrzeugführer, die vom Steinkaulplatz als Rechtsabbieger in die Oberforstbacher Straße fahren, ist diese Stelle sehr schlecht einsehbar. Sie hegt Befürchtungen, dass es im Einmündungsbereich zu gefährlichen Situationen kommen könnte und dass das Verkehrszeichen „Achtung Fußgänger“ vor der Brücke kaum wahrgenommen werden wird.

 

Herr von Thenen merkt an, dass die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen eine nähere Anlage an den Einmündungsbereich nicht zulasse. Er ergänzt, dass der vorhandene Schulweghelfer im Rahmen der Schulwegsicherung erhalten bleibt.

 

Die SPD-BF führt aus, dass die Verwaltung die Möglichkeiten geprüft habe. Dennoch sind die von Frau Keller geäußerten Bedenken berechtigt. Die Verwaltung sollte daher diesen Aspekt nochmals überprüfen. Positiv ist, dass auch nach der Anlage des Fußgängerüberweges der Schulweghelfer erhalten bleibt.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zustimmend zu Kenntnis. Sie fasst auf der Grundlage der vorliegenden Planung (Plan-Nr. 2016/2-05) den Planungsbeschluss für den Fußgängerüberweg in der Oberforstbacher Straße. Sie bittet die Verwaltung, die Maßnahme in 2017 umzusetzen.

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Anlagen zur Vorlage