01.12.2016 - 3 Programm "Gute Schule 2020", Hier: Ratsanträge...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Brötz erläutert, dass die hier aufgeführten Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Gebäudemanagement der Stadt Aachen - E 26  - ausgewählt wurden. Der fachtechnische Sanierungsbedarf der Gebäude wurde ebenso ermittelt wie die Anliegen der Nutzer und des Bedarfsträgers (Schulbetrieb), insbesondere auch im Hinblick auf Neubauten. Bei der Festlegung der Maßnahmen wurden aus Sicht der Verwaltung Sanierungs- und Modernisierungsbedarfe, Ausbau durch Neubau- und Umbaumaßnahmen wie auch der Ausbau der digitalen Infrastruktur in einem ausgewogenen Verhältnis berücksichtigt. Wert wurde auch auf Maßnahmen gelegt, die eine unmittelbare Wirksamkeit für die Schülerinnen und Schüler und die Eltern haben.

 

Frau Ketteniß fragt, welchen Einfluss die Stadt Aachen auf die Umsetzung der Prioritätenliste hat. Sie ist der Meinung, dass besonders die Toilettenanlagen in den Schulen vorrangig saniert werden sollten. Zudem befürchtet Sie, dass mit einer Kostensteigerung zu rechnen ist und nicht alle genannten Maßnahmen umgesetzt werden können.

 

Herr Sahm wundert sich über die hohen Kosten von einer Million Euro im Bereich der Ausstattung mit Access-Points (ca. 1.800 € pro Gerät), da der marktübliche Preis für diese Geräte deutlich niedriger ist. Dieser Wert sollte daher nochmals hinterfragt werden. Darüber hinaus sollten die kalkulierten zwei Millionen Euro für Präsentationstechniken zunächst zurückgestellt werden, da das pädagogische Personal zeitgleich mit der Installation der technischen Geräte geschult werden sollte. Sinnvoll wäre daher eine Koppelung des Betrages an die kommunale Medienentwicklungsplanung. Herr Mathar bestätigt, dass diese Kopplung bereits vorgesehen ist. Herr Lennartz vom Fachbereich Personal und Organisation ergänzt, dass die Installation der Access-Points stark von den baulichen Gegebenheiten abhängt und die Kosten daher noch sehr variabel sind.

 

Frau Griepentrog fragt an, ob die vom Schulauschuss zu beschließenden Prioritäten für die gesamte Programmlaufzeit verbindlich sind oder ob noch Veränderungsmöglichkeiten bestehen. Insgesamt stelle das Programm eine sehr gute Chance dar, die Sanierung der Schulen zu beschleunigen. Sie lobt die Verwaltung für das schnelle Zusammentragen der verschiedenen Maßnahmen, bittet jedoch darum, den Schwerpunkt auf die Bereiche Inklusion und Schulmensen zu legen und daher stellt Sie folgenden Änderungsbeschluss der GRÜNEN Fraktion vor:

 

„Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Abweichend von den Vorschlägen der Verwaltung zur Verwendung der Mittel aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ wird der Empfehlung der Sanierung der Außenhülle des Inda-Gymnasiums, aus diesem Programm finanziert, nicht gefolgt. Stattdessen beschließt der Schulausschuss den Neubau der 4. Innenstadtsporthalle (1.400.000 Euro), die Finanzierung eines Mensenbauprogramms an Grundschulen (1.500.000 Euro) und die Finanzierung von Inklusionsmaßnahmen an Schulen in Höhe von 1.000.000 Euro in das Programm aufzunehmen.“

 

Herr Krott dankt dem Land für dieses Förderprogramm sowie der Verwaltung für die Prioritätenliste. Er hebt jedoch hervor, dass dies nicht das einzige Förderprogramm für Schulen ist. Es sei zudem vom Bund ein Programm in Höhe von insgesamt fünf Milliarden Euro für den Ausbau des Breitbandnetzes angekündigt, dem voraussichtlich ein weiteres Sanierungsprogramm in Höhe von 3,5 Milliarden Euro folgen werde. Daher sieht er ebenfalls das Inda Gymnasium derzeit nicht an erster Stelle, spricht sich aber dafür aus, die Maßnahme mit einem der folgenden Förderprogramme priorisiert zu behandeln. Herr Brantin folgt den Ausführungen von Herrn Krott.

 

Herr König gibt zu bedenken, dass nicht nur die aktuelle Situation der Gebäude betrachtet, sondern auch künftig versucht werden soll, die Bausubstanz der Schulen auf einem gleichbleibenden Qualitätsniveau zu halten. Frau Griepentrog erwidert, dass hier nicht von einer Vernachlässigung gesprochen werden kann, sondern dass durch das jährliche Schulreparaturprogramm die Gebäude ständig gewartet werden. Herr König stellt klar, dass seine Aussage keine Kritik an dem Vorgehen des Schulausschusses darstellt, er will lediglich den Blickwinkel auch auf die Zukunft richten.

 

Herr Biesing erkundigt sich, ob für die Auflistung der priorisierten Maßnahmen eine zeitliche Abfolge geplant ist. Herr Lennartz vom städtischen Gebäudemanagement und Herr Brötz stellen klar, dass es sich bei dem der Vorlage als Anlage beigefügten Maßnahmenkatalog von E 26 nicht um die Prioritätenliste handelt. Die Prioritätenliste befindet sich in der Vorlage auf den Seiten 26-30.

 

Frau Griepentrog erläutert diesbezüglich, dass die Summe der Maßnahmen aus dem Katalog des E 26 insgesamt 65 Millionen Euro umfasst. Die Prioritätenliste der Verwaltung umfasst Maßnahmen in Höhe von 25 Millionen Euro, die Höhe der Fördermittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ beträgt lediglich 21 Millionen Euro. Sie verstehe es so, dass die fehlenden vier Millionen Euro werden daher aus dem Schulreparaturprogramm beigesteuert würden. Sie fragt daher, ob die Prioritätenliste in der Form abschließend ist oder ob sie durch andere Maßnahmen, wie beispielsweise die Innenstadtsporthalle, erweitert werden kann.

 

Frau Schwier erklärt, dass aus Zeitgründen und um das Geld des Landes möglichst zeitnah zu binden, nicht jede Maßnahme einzeln zur Entscheidung gestellt werden kann und daher in Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften aus dem Bau- und Schulbereich diese Prioritätenliste als Vorschlag erarbeitet wurde. Die Tatsache, dass die veranschlagten Kosten der Prioritäten höher sind, als die avisierte Fördersumme des Landes begründet sich aus der Hoffnung, dass nicht alle Kommunen die zugewiesenen Mittel komplett verwenden und Aachen dann noch Projekte für diese „Restmittel“ anbieten könnte.

Die Kriterien für die ausgewählten Projekte waren u.a. der Blick auf den Planungsstand einzelner bereits begonnener Maßnahmen, sowie die Fragestellung nach der Realisierbarkeit in den nächsten vier Jahren.

 

Herr Brötz teilt mit, dass letztlich die Vertretungskörperschaft der Kommune über das Konzept der Verwendung der Kreditkontingente entscheidet und schlägt eine Änderung des Beschlussvorschlages vor, wonach der Rat der Stadt Aachen hierüber entscheidet.

 

Zunächst wird über den Änderungsbeschluss der GRÜNEN Fraktion abgestimmt (s.o.):

Dem Vorschlag wird bei zwei Enthaltungen und vier Zustimmungen mehrheitlich nicht entsprochen.

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Beschluss (geändert):

  1. Der Schulausschluss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis mit der Maßgabe, dass die Hüllsanierung am Inda Gymnasium zunächst zurückgestellt und durch andere Fördergelder realisiert wird und beauftragt die Verwaltung die erläuterten Maßnahmen unter Berücksichtigung einer zeitlichen Priorisierung zur Förderung im Rahmen des Programms „Gute Schule 2020“ vorzuschlagen.
  2. Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die vorgeschlagene Prioritätenliste zu beschließen.
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung:Enthaltung:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen