01.12.2016 - 8 Lütticher Straße;hier: Erschließung Aldi Preus...

Beschluss:
vertagt
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Beratung

Herr U. Müller trägt vor mit Hilfe eines projizierten Plans.

 

Herr Fischer stellt folgende Fragen:

  1. Nachdem er aus dem Vortrag entnommen habe, dass die Einrichtung von Tempo 50 nicht möglich sei, fragt er, ob man wirklich warten müsse, bis etwas passiert ist. Seine Fraktion wolle das nicht.
  2. Weiter fragt er, inwieweit man aus Sicht der Verwaltung durch Grunderwerb die Planungen verbessern könnte und
  3. welche Gestaltungsmöglichkeit der Mobilitätsausschuss überhaupt hat, um dem Landesbetrieb Straßen NRW als Baulastträger zu sagen, wie man es gestalten will.

 

Herr A. Müller stellt die Frage, ob in dieser Ortslage unter Heranziehung von vergleichbaren Beispielen, wo das schon umgesetzt ist, eine Reduzierung der Geschwindigkeit in Zusammenarbeit mit Straßen NRW möglich sein könnte oder ob wenigstens die Möglichkeit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf freiwilliger Basis als Appell oder durch Hinweis an Autofahrer bestehe. Er wisse, dass die Verwaltung kreativ sei.

 

Frau Ernst bestätigt aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde die Aussagen des Herrn U. Müller in Bezug auf Tempo 50: Es handle sich um eine Außerortslage. Ausschlaggebend sei die Zahl der Unfälle. Natürlich warte man nicht auf Unfälle, aber das Tempo entspreche hier den Regularien.

 

Herr U. Müller teilt ergänzend mit, dass Straßen NRW keinen Kreisverkehr plane. Zu der Frage nach Tempo 50 an anderen Stellen gebe es Beispiele, etwa am Pumpwerk, wo es eine Querungshilfe gebe, an der Staatsgrenze wegen der speziellen Situation, oder an der Waldschenke, wo in der Vergangenheit ein Unfallschwerpunkt gewesen sei, der mehrfach Thema in der Unfallkommission war.

 

Herr Achilles fragt, ob in Zukunft, langfristig gedacht, im Falle einer zweiseitigen Bebauung, eine Tempo 50 Regelung möglich sein könnte.

 

Herr U. Müller antwortet, die Situation müsse eindeutig sein. Baulich müsse die Örtlichkeit als Innerortslage erkennbar sein.

Zum rechtlichen Hintergrund teilt er mit, hier sei nur Kenntnisnahme möglich, im Gegensatz zu eigenem Planungsrecht mit Entscheidungsbefugnis. Wenn die Mitglieder des Ausschusses zu dem Ergebnis kommen würden, eine andere Auffassung zur Planung zu vertreten, werde die Verwaltung das entsprechend vor Vertragsabschluss kommunizieren.

 

Herr Lindemann sieht das Objekt ausreichend vorgestellt und schließt den TOP, der entsprechend dem Beschluss in TOP I/1 vertagt wird.

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Anlagen zur Vorlage