12.07.2017 - 4 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Oberbürgermeister Philipp verweist darauf, dass die Bezirksvertretung Aachen-Mitte sich mehrheitlich für ein Offenhalten von Verkaufsstellen am 03.09.2017 ausgesprochen habe, der Hauptausschuss sich dagegen mehrheitlich für die Termine am 16.07.2017 und 03.09.2017 aussprach. Des Weiteren verweist er darauf, dass ihm kurz vor der Ratssitzung ein Schreiben der Gewerkschaft ver.di mit Darlegung ihres Standpunktes zuging, das bei Bedarf kopiert und ausgehändigt werden könnte.

 

Ratsherr Helg erklärt für die FDP-Fraktion, der Vorlage der Verwaltung, die das Offenhalten von Verkaufsstellen am 16.07. und am 03.09.2017 vorsehe, zuzustimmen.

 

Ratsfrau Griepentrog, GRÜNE-Fraktion, beantragt, über beide Punkte getrennt abzustimmen, da unterschiedliche Auffassungen bestehen und jeder selbst bemessen müsse, wie ernst und wichtig er diesen Punkt nehme.

 

Ratsfrau Begolli, Die Linke, erklärt, dass ihre Fraktion sich stets gegen die verkaufsoffenen Sonntage wende und sich damit der Einschätzung der Kirchen und der Gewerkschaft anschließe.

 

Ratsherr Baal, CDU-Fraktion, kritisiert die Gewerkschaft ver.di, da sie in der öffentlichen Kommunikation  aufgrund ihrer Klageandrohung den Eindruck vermittle, so etwas wie die zentrale Genehmigungs- oder Beurteilungsbehörde für den verkaufsoffenen Sonntag zu sein. Er verweist auf die Vorlage des Rechtsamtes, die im Detaillierungsgrad und in der Fülle der zusammengetragenen Unterlagen so gut und so hinreichend sei, dass die CDU-Fraktion ihren Mitgliedern empfohlen habe, beiden verkaufsoffenen Sonntagen zuzustimmen. Diesem Vorschlag werde die Fraktion bis auf einen Kollegen folgen, ein weiterer werde sich aufgrund seiner Bindung an den Katholikenrat enthalten.

 

Herr Bürgermeister Plum, SPD, erklärt, aus christlichen Erwägungen gegen die Offenhaltung an Sonntagen zu stimmen. Er richtet an Frau Stadtdirektorin Grehling als Rechtsdezernentin die Frage, ob möglicherweise ein Verfahrensfehler darin liegen könnte, dass die Offenhaltung von Verkaufsstellen auf dem Gebiet der Bezirksvertretung Aachen-Mitte liege, das Event, das die Offenhaltung begründet, aber auf dem Gebiet der Bezirksvertretung Laurensberg liege, die im Verfahren allerdings nicht angehört wurde.

 

Frau Stadtdirektorin Grehling erklärt, dass diese Frage bereits im Beratungsverlauf geprüft wurde und ein Verfahrenshindernis nicht gegeben ist, weil beide Veranstaltungspunkte, der anlassgebende und der durchzuführende, auseinanderfallen können, die Entscheidungsbefugnis aber in dem Raum liegt, der von dem Instrument des verkaufsoffenen Sonntags Gebrauch machen wolle.

 

Ratsherr Servos, SPD-Fraktion, führt aus, dass durch die Vorlage der Verwaltung eine klare Rechtsposition formuliert sei. In der Stellungnahme der Gewerkschaft ver.di sieht er allerdings eine noch offene Fragestellung, nämlich die, ob eine auf dem Markt und dem Katschhof stattfindende Veranstaltung Anlass gebe, Geschäfte in der Adalbertstraße zu öffnen. Er erwartet, dass im Laufe des weiteren Verfahrens diese Frage geklärt werde und zeigt sich zuversichtlich, dass die Position des städtischen Rechtsamts die richtige ist. Hinsichtlich der Bewertung der Frage von Sonntagsöffnungen werde jedes Ratsmitglied wie bei jeder Ratsentscheidung individuell entscheiden können.

 

Ratsherr Deumens, Die Linke, erwidert auf die Ausführungen von Ratsherrn Baal, dass er nicht den Eindruck habe, die Gewerkschaft ver.di spiele sich als Zentralinstitution zur Entscheidung über verkaufsoffene Sonntage auf. Das Thema müsse die Gewerkschaft beschäftigen.

 

Sodann lässt der Oberbürgermeister über die einzelnen Termine für Öffnungen von Verkaufsstellen abstimmen.

Bei 18 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen entscheidet sich der Rat mehrheitlich für den Termin 16. Juli 2017.

Bei 23 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen entscheidet sich der Rat für den Termin 3. September 2017.

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Beschluss:

Auf Vorschlag der Verwaltung und nach Beratung und Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt bei 22 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen mehrheitlich den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen als Ordnungsbehördliche Verordnung.

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Anlagen zur Vorlage