12.07.2017 - 13.1 Neuregelungen im Entschädigungsrecht

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Der Oberbürgermeister verweist auf eine Tischvorlage, die einen Beschlussvorschlag der Fraktionen der CDU, SPD, Grünen, FDP und Piraten enthält, sowie auf eine auf Leinwand projizierte Darstellung der beabsichtigten Änderungen der Hauptsatzung.

 

Ratsfrau Moselage, FDP, sieht den Verwaltungsvorschlag als eine Art Minimalkompromiss und Hilfskonstrukt, weil nach ihrer Auffassung mit der gesetzlichen Regelung des Entschädigungsrechtes, die man umsetzen müsse, keine Stärkung des Ehrenamtes verbunden sei. Sie hoffe, dass der neue Landesgesetzgeber neue Akzente setzen werde und es auch zu einer Änderung des § 46 der Gemeindeordnung komme. Zähneknirschend werde ihre Fraktion der Regelung zustimmen.

 

Ratsherr Deumens, Die Linke, erklärt, dass seine Fraktion dem vorliegenden Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde und spricht sich für ein politisches Signal aus. Das Einzige, was zu befürchten sei, wäre eine Intervention der Bezirksregierung. Er verweist auf schon erfolgte Erhöhungen der Aufwandsentschädigungen und fragt, ob durch die Neuregelung die kommunalpolitische Tätigkeit noch als ehrenamtliche bezeichnet werden kann.

 

Der Oberbürgermeister nimmt Bezug auf den Redebeitrag von Ratsherrn Deumens und erläutert, dass er als Hauptverwaltungsbeamter in Kenntnis der Position der Kommunalaufsicht einen Beschluss des Rates, der die neue Rechtslage nicht umsetze, beanstanden müsste.

 

Ratsfrau Griepentrog, Grüne, weist auf die Gesetzeslage hin und sieht im Vorschlag der Verwaltung die Möglichkeit, die Regelung zusätzlicher Aufwandsentschädigungen für Ausschussvorsitzende abzudämpfen und zugleich ein deutliches Signal an den Landesgesetzgeber zu richten, aus dem hervorgeht, dass die Neuregelung nicht das politische Selbstverständnis des Rates widerspiegelt.

 

Ratsherr Mohr, Allianz für Aachen, spricht sich für die Ablehnung des Verwaltungsvorschlages aus und sieht darin ein klares Zeichen.

 

Ratsherr Baal, CDU, führt aus, dass in seiner Fraktion niemand die Motivation zum Ehrenamt als Ratsmitglied von einer Aufwandsentschädigung oder von der Entschädigungsverordnung abhängig mache. Die Motivation, für den Rat zu kandidieren, liege vielmehr darin, sich für sein Viertel, sein Quartier, seinen Bezirk zu engagieren. Die Übernahme von Sonderaufgaben als Ausschusssprecher einer Fraktion oder als Ausschussvorsitzender sei eine Auszeichnung, da sie mit der Übertragung von Vertrauen seitens der Kolleginnen und Kollegen verbunden ist, aber keine zusätzliche Belastung, die einen Ausgleich erfordere. Es werde durch das Landesgesetz eine Unterscheidung in die verschiedenen Ebenen von Ratsmitgliedern hineingebracht, was nicht gut sei. Der von den Linken vorgeschlagene Weg führe zu einem größeren Maß von Ungleichmäßigkeit, während mit dem gemeinsamen Vorschlag von CDU, SPD, Grünen, FDP und Piraten der Schaden für die Stadt zumindest begrenzt bleibe. Er verweist auf die im gemeinsamen Beschlussentwurf enthaltene Aufforderung an die Verwaltung, die Position des Rates gegenüber dem Landtag deutlich zu machen und hofft auf eine baldige Gesetzesänderung.

 

Ratsherr Servos, SPD, äußert sich kritisch zum neuen Entschädigungsrecht. Die Idee, das Ehrenamt zu stärken, sei gut und wichtig, ermöglicht werden müsse aber vor allem eine Vereinbarkeit von Mandat und Beruf oder Studium. Er sieht eine strukturelle Benachteiligung derjenigen, die sich für kommunales Ehrenamt oder überhaupt für politische Positionen engagieren bei Beförderungen in Unternehmen. Die Entscheidung des Landtages, eine Ehrenamtsstärkung durch Honorierung mit Geld umzusetzen, sieht er als problematisch. Hierdurch werden Entscheidungen über die eigene Aufwandsentschädigung in die Räte verlagert, was problematisch sei. Er befürwortet deshalb, eine neue Regelung anzustreben und stimmt dem Beschlussentwurf zu.

 

Ratsherr van Heyn, Piraten, regt an, nicht allein den Landesgesetzgeber zu kontaktieren, sondern sich auch mit der Kollegenschaft der Parteien, die in Nordrhein-Westfalen in der Regierung sind, über verschiedene, nicht finanzielle Möglichkeiten der Ehrenamtsstärkung zu sprechen.

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Beschluss:

Der Vorsitzende lässt über den gemeinsamen Beschlussentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und Piraten sodann abstimmen:

Der Rat nimmt mehrheitlich bei sieben Gegenstimmen die Ausführungen der Verwaltung zu TOP 13/13.1 zustimmend zur Kenntnis. Er beschließt die entsprechenden Änderungen der Hauptsatzung.

In der Sache hält der Rat die Neuregelung im Entschädigungsrecht in seiner jetzigen Form nicht für angemessen. Er fordert die Verwaltung auf, den Landesgesetzgeber davon in Kenntnis zu setzen und aufzufordern, die getroffene Regelung zu überarbeiten.