06.12.2017 - 5 Änderungen zum Erhalt des Aachener Ehrenamtspas...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 06.12.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt einstimmig, den Ehrenamtspass der Stadt Aachen für Person bis einschließlich 25 Jahre einzuführen. Dieser soll nach zwei Jahren nachgewiesener ehrenamtlicher Tätigkeit mit einer Laufzeit von drei Jahren ausgestellt werden.
Im Übrigen gelten die bisherigen Voraussetzungen zur Erlangung eines Ehrenamtspasses weiterhin.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit geeigneten vergünstigungsgewährenden Stellen Kontakt aufzunehmen und die erforderlichen verwaltungsinternen Maßnahmen zu ergreifen.