13.12.2017 - 6 1. Nachtrag zur Wettbürosteuersatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsfrau Lux, AfD, kritisiert die in der Wettbürosteuersatzung vorgesehene bis 2015 rückwirkende Änderung des Steuersatzes. Hierin sieht sie eine Unsicherheit für den Steuerpflichtigen und beantragt, über die Wettbürosteuersatzung und über die Rückwirkung des Steuersatzes getrennt abstimmen zu lassen.

 

Frau Stadtdirektorin Grehling verweist darauf, dass es um eine Wettbürosteuer gehe, die in ihrem Bemessungssatz geändert werde, zeigt den beschrittenen Rechtsweg auf und erklärt, dass es einen rückwirkenden Schutz nicht gebe, auch nicht den Vertrauensschutz. Im Gegenteil, in Bezug auf die, die bestandskräftig schon gezahlt hätten, sei es angezeigt, das auch entsprechend zur Geltung kommen zu lassen.

 

Ratsfrau Lux, AfD, erklärt darauf hin, den Antrag auf getrennte Abstimmung zurückzunehmen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den in der Anlage aufgeführten 1. Nachtrag zur Wettbürosteuersatzung der Stadt Aachen vom 28.01.2017. Er tritt rückwirkend ab 01.04.2015 in Kraft.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=3606&TOLFDNR=84655&selfaction=print