09.02.2017 - 8 Bebauungsplan - Charlottenstraße / Sophienstraß...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Ausschuss fasst ohne Aussprache folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.  

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung

- Entwicklung eines gemischten Quartiers mit Wohnen und Gewerbe im Blockinnenbereich

- Maßvolle Nachverdichtung zur Schaffung von neuem Wohnraum

- Differenzierung der Höhenentwicklung und der baulichen Dichte

die Aufstellung des Bebauungsplanes - Charlottenstraße / Sophienstraße - für den Planbereich zwischen Charlottenstraße, Sophienstraße, Viktoriastraße und Oppenhoffallee im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage