09.02.2017 - 11 Erlass einer Satzung über ein besonderes gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Kriesel erläutert kurz die Vorlage zur Vorkaufsrechtssatzung, die erlassen werden soll, um die Entwicklung der Liegenschaften im Plangebiet des zuvor behandelten Aufstellungsbeschlusses zusätzlich zu sichern.

 

Der Ausschuss fasst folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich Trierer Straße, Ellerstraße, Karl-Kuck-Straße, Heidestraße befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

Die öffentliche Sitzung endet um 18.30 Uhr.

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Anlagen zur Vorlage