01.02.2017 - 7 Tempo 30 für Aachen-Horbach, Bereich Ortsmitte,...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Bezirksvertreter Pontzen zeigt sich enttäuscht, dass die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h an der Horbacher Straße nicht realisiert werden kann. Er fragt sich, ob es hilfreich sei, weiter Druck auszuüben oder auf die Novelle der Straßenverkehrsordnung bzw. die Einrichtung des Radschnellweges zu warten. Es sei schade, dass erst ein Unfall passieren müsse, ehe eine Änderung durchgesetzt werden kann.

Herr Bezirksvertreter Feil verweist auf die komplizierte Radwegesituation in Horbach im Bereich der Kirche und fragt sich, ob mit der Gefährlichkeit des Übergangs vom Radweg auf die Straße argumentiert werden könne. Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne bezweifelt dies und schlägt vor, die Rechtskraft der Novelle abzuwarten. In Richterich gebe es bereits Tempo 30 auf der Horbacher Straße als Streckengebot. Das Thema soll nach Eintritt der Rechtskraft des Änderungsgesetzes erneut in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich behandelt werden.

Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn schließt sich den Ausführungen an. Er kann den Ärger der Horbacher Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen. Man habe auch in Richterich lange für die Temporeduzierung kämpfen müssen. Hier dürfe man den Mut nicht verlieren und auf die Gesetzesänderung hoffen.

Herr Bezirksvertreter Brantin unterstützt die Ausführungen der Vorredner.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Horbacher Straße (L231) im Abschnitt zwischen Gut Rosenberg und der Einmündung Wiesenweg nicht zulässig ist.

 

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Abstimmung:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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