14.03.2017 - 7 Mitteilungen / Verschiedenes:
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 14.03.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Thema geförderter Wohnraum:
Herr Frankenberger berichtete, dass die Stadt Aachen im Bereich des öffentlich geförderten Wohnraums in diesem Jahr mindestens 223 Bindungsausläufe zu verzeichnen habe.
Derzeit gäbe es noch 9.944 öffentlich geförderte Wohnungen.
In der Stadt Aachen gäbe es insgesamt ca. 138.000 Wohnungen.
Herr Moselage fragte an, ob in diesem Jahr aufgrund von Neubauten noch einige Wohnungen dazu kommen würden.
Herr Frankenberger teilte diesbezüglich mit, dass in diesem Jahr noch 222 neu geförderte Wohnungen dazu kommen würden. Insgesamt gäbe es jedoch mehr Abgänge als Zugänge.
Herr Baal fragte nach, ob die Quote auch dann sinkend sei, wenn in der Stadt Aachen die zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel zu 100 % abgerufen würden.
Herr Frankenberger bestätigte, dass auch nach vollständigem Mittelabruf die Anzahl der Wohnungen sinken würde.
Thema „Abrechnung überhöhter Mieten auf Basis der SGB II-Richtlinien“
Herr Lübben fragte nach, wie die Verwaltung mit Fällen umgehe, in denen Mietwucher vorliegen würde.
Herr Frankenberger teilte mit, dass die Stadt Aachen als Wohnungsaufsicht keine spezielle Handhabe gegen Mietwucher habe. Die Stadt Aachen hat sich an das Wohnungsaufsichtsgesetz zu halten. Eine Regelung zum Thema „Mietwucher“ gäbe es dort nicht. Das sei letztlich ein Tatbestand des Strafgesetzbuches.