29.03.2017 - 4 Umwandlung von Ascheplätzen in Kunstrasen im Ja...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Datum:
- Mi., 29.03.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Jaramaz möchte wissen, ob es dem Verein VfJ Laurensberg möglich ist, den erforderlichen Eigenanteil zur Durchführung der geplanten Maßnahme aus eigenen Mitteln zu erwirtschaften. Hierzu legt Herr Wery dar, dass vom Vereins zwar keine genauen Zahlen genannt wurden, aber nach Aussage des Vereinsvorsitzenden der überwiegende Anteil bereits jetzt zusammen gekommen sei und es kein Problem darstelle, den noch fehlenden Restbetrag einzuwerben.
Herr Knörzer fragt nach, ob der Eigenanteil auch durch die Einbringung von Eigenleistungen beim Bau der Anlage möglich sei.
Diese Frage wurde seitens der Verwaltung verneint, der geforderte Eigenbetrag ist ausschließlich in Form monetärer Mittel zu erbringen.
Weiterhin bittet die Bezirksvertretung Laurensberg darum, die in der Vorlage dokumentierten finanziellen Auswirkungen näher zu erläutern, da die dort dargestellten Werte nicht nachvollziehbar seien.
(Anmerkung zum Protokoll:
Im Ansatz 2017 ist unter „Einzahlungen“ der Eigenanteil des Vereins dargestellt. Unter „Auszahlungen“ werden die im Haushaltsplan 2017 veranschlagten Ausgaben in Höhe von 587.000 € für die Errichtung des Kunstrasenplatzes (500.000 €) und die Errichtung der Trainingsbeleuchtungsanlage (87.000 €) aufgeführt. Damit kommt es im „Ergebnis“ zu einer Belastung des Haushaltes in Höhe von 487.000 €.
Da in 2016 nicht verausgabte Mittel in Höhe von 99.175,35 in das Haushaltsjahr 2017 übertragen wurden, stehen nunmehr bei den „Auszahlungen“ Mittel in dieser Höhe zusätzlich bereit, die im „Fortgeschriebenen Ansatz 2017“ dargestellt werden und im Ergebnis die Ausgabeposition um diesen Anteil „verschlechtern“.
Das Programm und damit auch das PSP-Element „Umwandlung von Sportplätzen in Kunstrasenplätze“ wird auch in den kommenden Jahren weitergeführt und ist mit den voraussichtlichen Einnahmen und den Ausgaben für die Errichtung der Kunstrasenplätze und der Trainingsbeleuchtungsanlagen im „Ansatz 2018ff“ und „Fortgeschriebener Ansatz 2018ff“ im Investitionsprogram dargestellt.)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Sie spricht sich vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2017 und der Bereitstellung sowie Freigabe der erforderlichen Mittel für die Umwandlung des Tennenspielfeldes Hander Weg in Kunstrasen und die Erneuerung der dortigen Trainingsbeleuchtungsanlage aus. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt aus den in den Erläuterungen aufgeführten Positionen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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