27.04.2017 - 10 WLAN in städtischen ÜbergangswohnheimenSachstan...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Frankenberger erläutert, dass aktuell die dritte Änderung des Telemediengesetzes ansteht. Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Störerhaftung bei einer Zusammenarbeit mit „Freifunk“ nicht ausgeschlossen werden.

 

Aktuell ist eine Marktabfrage der kommerziellen Anbieter geplant. Hier ist durch die Verwendung eines Passwortes die Störerhaftung der Stadt Aachen ausgeschlossen.

 

Frau Hüllenkremer schlägt vor, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass eine Marktabfrage vorgenommen wird.

 

Herr Schäfer fragt nach, wie andere Länder mit der Problematik der Störerhaftung bei WLAN umgehen.

Herr Frankenberger teilt mit, dass es sich hier um ein „deutsches Problem“ handelt; das deutsche Recht ist hier noch nicht weit genug entwickelt. In Frankreich z.B. gibt es problemlos WLAN in Flüchtlingsunterkünften.

 

Herr Mohr fragt nach, wie die Bewohner der Flüchtlingsunterkünfte aktuell an WLAN kommen.

 

   Herr Frankenberger erläutert, dass diese aktuell größtenteils selber hohe Internetgebühren zahlen

   müssen z.B. über Prepaid-Kontingente. In einigen wenigen Ausnahmen, z.B. in Richterich, haben

   Privatpersonen ehrenamtlich WLAN zur Verfügung gestellt. Diese tragen dann auch die Haftung

   persönlich.

 

  Der Beschluss erfolgt einstimmig.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zu „WLAN für Flüchtlinge in städtischen Übergangsheimen“ zur Kenntnis und bittet die Verwaltung, eine     Marktabfrage vorzunehmen.

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