27.04.2017 - 10 WLAN in städtischen ÜbergangswohnheimenSachstan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Do., 27.04.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Frankenberger erläutert, dass aktuell die dritte Änderung des Telemediengesetzes ansteht. Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Störerhaftung bei einer Zusammenarbeit mit „Freifunk“ nicht ausgeschlossen werden.
Aktuell ist eine Marktabfrage der kommerziellen Anbieter geplant. Hier ist durch die Verwendung eines Passwortes die Störerhaftung der Stadt Aachen ausgeschlossen.
Frau Hüllenkremer schlägt vor, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass eine Marktabfrage vorgenommen wird.
Herr Schäfer fragt nach, wie andere Länder mit der Problematik der Störerhaftung bei WLAN umgehen.
Herr Frankenberger teilt mit, dass es sich hier um ein „deutsches Problem“ handelt; das deutsche Recht ist hier noch nicht weit genug entwickelt. In Frankreich z.B. gibt es problemlos WLAN in Flüchtlingsunterkünften.
Herr Mohr fragt nach, wie die Bewohner der Flüchtlingsunterkünfte aktuell an WLAN kommen.
Herr Frankenberger erläutert, dass diese aktuell größtenteils selber hohe Internetgebühren zahlen
müssen z.B. über Prepaid-Kontingente. In einigen wenigen Ausnahmen, z.B. in Richterich, haben
Privatpersonen ehrenamtlich WLAN zur Verfügung gestellt. Diese tragen dann auch die Haftung
persönlich.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.