25.04.2017 - 4 Sachstandsbericht Zeelink

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Für die Verwaltung informiert  Herr Günther (Fachbereich Planung und Verkehr) über den Sachstand des Raumordnungsverfahrens zur Erdgasfernleitung „Zeelink“.

 

Zunächst erinnerte er daran, dass die Stadt Aachen 2016 im Rahmen der Beteiligung  durch die Bezirksregierung eine Stellungnahme erarbeitet und durch den Rat verabschiedet habe, die in das Raumordnungsverfahren eingegangen sei. Seinerzeit habe die Stadt der Prüfung einer Trasse parallel zur A 44 in Aachen Brand (analog Mitteleuropäische Transversale 2008) den Vorzug gegenüber der Variante einer südlichen Umgehung von Brand gegeben, weil sich so die bei jeder Variante zu erwartenden gravierenden Konflikte und Eingriffe noch am ehesten minimieren lassen würden.

Aktuell sei das Verfahren durch die Bezirksregierung mit der sog. „Raumordnerischen Beurteilung“ abgeschlossen worden. Der darin festgelegte Vorzugskorridor berücksichtige die Stellungnahme der Stadt Aachen nicht, sondern verlaufe südlich von Brand genau so, wie die Stadt Aachen es eigentlich abgelehnt habe.

 

Herr Günther skizziert die Begründungen der Bezirksregierung, die zur Ablehnung der durch die Stadt favorisierten und zur Auswahl der nunmehr ausgewählten südlichen Variante geführt haben. Diese sei aus Sicht der Stadt teilweise nicht nachvollziehbar. So führe die Bezirksregierung gegen die Variante entlang der Autobahn unter anderem Probleme durch vorhandene und geplante Leitungen an. Diese Bündelung von Infrastrukturelementen sei aber mit Blick auf die Minimierung von Eingriffen und Konflikten eher ein Vorteil und daher eigentlich ein Landesziel, das nunmehr ignoriert werde. Während die Auseinandersetzung mit den beim jetzt festgesetzten Vorzugskorridor  zu erwartenden Konflikten mit Naturschutzgebieten (Brander Wald, Indetal) und Wasserschutzgebieten (Reichswald, Eicher Stollen) auf die Feintrassierung im späteren Planfeststellungsverfahren geschoben worden sei, habe man diese Möglichkeit zum Umgang mit zu erwartenden Problemen bei der durch die Stadt bevorzugten Variante offenkundig nicht in Betracht gezogen.

 

Sodann geht Herr Günther auf die rechtliche Wirkung der Raumordnerischen Beurteilung ein. Diese habe keine unmittelbare Rechtswirkung und stelle kein landesplanerisches Ziel dar. Vielmehr habe sie die Qualität eines „sonstigen Erfordernisses der Raumordnung“, dessen Ergebnis von anderen raumbedeutsamen Planungen zu berücksichtigen sei. Die Gültigkeit betrage zunächst fünf Jahre und könne auf höchstens 10 Jahre ausgedehnt werden.

Aus Sicht der Stadt sei positiv, dass in der Plankonkretisierung Lageveränderungen noch möglich seien. Aber auch, wenn dem jetzigen Rechtsstatus des Verfahrens die unmittelbare Rechtswirkung fehle, stehe der nun dargestellte Vorzugskorridor im Raum und könne nicht mit Rechtsmitteln angegriffen werden.

 

Als nächsten Schritt schließe sich nun das Planfeststellungsverfahren an, für das ebenfalls die Bezirksregierung zuständig sei, und das zu abschließenden Regelungen führe. Es gehe um die Feintrassierung, bei der – eine gute Begründung vorausgesetzt - auch vom derzeitigen Vorzugskorridor abgewichen werden könne.

 

Noch einmal setzt sich Herr Günther kritisch mit dem Verfahren, das faktisch keiner parlamentarischen Kontrolle unterliege, und den Argumenten der Bezirksregierung auseinander. Auch äußert er die Befürchtung, dass unabhängig vom tatsächlichen Ergebnis des ausstehenden Planfeststellungsverfahrens der in der Raumordnerischen Beurteilung dargestellte Vorzugskorridor möglicherweise künftig weitere Trassenführungen begünstige.

Abschließend weist Herr Günther darauf hin, dass der Rat seine Position bekräftigt und auch der Regionalrat die Open Grid Europe (OGE) aufgefordert habe, im Planfeststellungsverfahren die von der Stadt bevorzugte Variante zu verfolgen. Die technische Umsetzbarkeit dieser Variante werde derzeit durch die OGE geprüft. Im Herbst 2017 werde dann die Bezirksregierung voraussichtlich das Planfeststellungsverfahren einleiten. Erst gegen den daraus resultierenden Planfeststellungsbeschluss seien dann Rechtsmittel zulässig.

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau Dr. Wolf bekräftigt Herr Günther, dass die Entscheidung der Bezirksregierung für die jetzige Vorzugstrasse keine endgültige Entscheidung darstelle, sondern dass hiervon mit entsprechend guter Begründung im Planfeststellungsverfahren abgewichen werden könne.

Herr Hofmann erkundigt sich, ob und inwieweit militärische Aspekte dazu beigetragen haben könnten, sich für eine zweite Trasse zu entscheiden. Hierzu führt Herr Günther aus, dass im Rahmen des bisherigen Verfahrens zahlreiche Behörden beteiligt würden, deren Stellungnahmen in die Entscheidung einfließen würden. In der bisherigen Diskussion seien solche militärischen Aspekte bislang jedoch noch nicht angeführt worden.

 

Herr Formen weist auf den Widerspruch in der Argumentation der Bezirksregierung hin, den er darin sehe, dass es in der Trasse, die wegen der angeführten Probleme abgelehnt worden sei, ja bereits genehmigte und gebaute Leitungen gebe. Auf seine Nachfrage zu den Bereichen Brander Wald und Eicher Stollen erläutert Herr Günther, dass beide hochwertige und sensible Bereiche seien, deren Beeinträchtigung in jedem Falle Probleme darstellen würden. Welcher Bereich letztendlich stärker betroffen sein wird, sei letztlich eine Frage der Abwägung.

 

Ratsfrau Wolf regt an, künftig auch bei Tagesordnungspunkten, zu denen nur ein mündlicher Bericht vorgesehen ist und von denen die Ausschussmitglieder daher im Vorfeld nur den Betreff in der Tagesordnung erkennen könnten, in einer kurzen Vorlage darzustellen, um was es bei dem Bericht inhaltlich gehen soll.

 

Zum Abschluss dankt die Vorsitzenden Herrn Günther für die umfangreiche Darstellung.