16.05.2017 - 8 Bebauungsplan Nr. 975 Höfchensweg / Ronheider W...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Formen (Umweltverbände) sieht im Bebauungsplan Nr. 975 eine problematische Maßnahme. Es gebe ein Missverhältnis zwischen dem Entlastungseffekt für den Wohnungsbau und den Beeinträchtigungen für den Boden-/Landschaftsschutz. Entsprechende Ausgleichsflächen würden ortsnah fehlen und die gesamte Bebauung hätte nicht erfolgen dürfen. Er regt an, den Beschluss auszuweiten und den ortsnahen Ausgleich erneut zu überprüfen. Ein Ausgleich könne auch an anderer Stelle als in Richterich erfolgen. Gehölzstreifen (Punkt 2.6.3 – Seite 13) seien unbedingt zu erhalten und es dürften keine weiteren Pufferflächen aufgegeben werden. Er fragt die Verwaltung, ob die Grenzziehung des Landschaftsplanes wie geplant bestehen bleiben solle.

 

Herr Wiezorek teilt bezüglich der Ausgleichsflächen mit, dass es nach §1a BauGB frei wählbar wäre, wo ein entsprechender Ausgleich erfolge. Er macht den Vorschlag, dies auch so zu belassen und das vorhandene „Öko-Konto“ für städtische Bebauungspläne zu nutzen.

Zu den Pufferzonen weist Herr Wiezorek auf die Möglichkeit hin, den Landschaftsplan so zu belassen und mit dem Bebauungsplan zu überlagern. Alternativ weiche der Landschaftsplan bei Aufstellung des Bebauungsplanes zurück. Welchen Weg die Verwaltung im vorliegenden Fall verfolgen werde, werde im Protokoll oder in der nächsten Sitzung mitgeteilt. Herr Wiezorek weist darauf hin, dass von Seiten der Verwaltung eine weitere Ausdehnung in den noch vorhandenen, angrenzenden Außenbereich nicht verfolgt werde. Insoweit sei auch kein weiterer Verlust an „Pufferzonen“ zu erwarten. Herr Wiezorek weist ferner auf die Festsetzungen des Bebauungsplanes hin, die einen Erhalt der Gehölzstrukturen sichern würden.   

 

Herr Formen (Umweltverbände) regt an, den Ausgleich eher an den Zielen des Landschaftsplanes zu orientieren.

Herr Wiezorek antwortet auf die zuvor stehende Anregung von Herrn Formen, dass basierend auf dem Baugesetzbuch ein Ausgleich in gleicher Weise die Belange des Landschaftsschutzes und Bodenschutzes berücksichtigen müsse. Bestimmte Flächen, die nur einem der beiden Belangen dienten, seien hiervon jedoch ausgeschlossen.

 

Herr Knörzer (Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass die Böschung am Höfchensweg / Rohnheider Winkel bewaldet sei und hinterfragt, von wo die drei geplanten Baukörper erschlossen werden sollen.

Herr Wiezorek teilt bezüglich der Erschließung mit, dass diese von oben her erfolgen soll. Beide Richtungen wären jedoch zulässig. Weitere Informationen liefere die Verwaltung hierzu in der kommenden Sitzung nach.

 

Herr Hofmann (Die Linke) findet es kritisch, Vorlagen und Berichte im Konjunktiv zu verfassen und er wünscht sich verbindlichere Fakten. Auch ist er der Auffassung, eine „villenartige Bebauung mit drei Gebäuden“  stelle keine Bebauung für die Bevölkerung dar.

 

Ratsherr Corsten (CDU) und Ratsfrau Göddenhenrich (Bündnis 90/Die Grünen) weisen auf die Ordnungsmäßigkeit der Verwaltungsvorlagen und der Beschlüsse des Ausschusses hin.

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Beschluss:  

Einstimmige Kenntnisnahme und Empfehlung bei 1 Enthaltung.

 

 

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Anlagen zur Vorlage