30.05.2017 - 5 Kriterienkatalog Zuschüsse an freie Träger (KiT...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Di., 30.05.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Paul dankt der Verwaltung für die Vorlage und findet, dies sei eine transparente Lösung für alle Beteiligten. Zudem empfindet er es als positiv, dass die freien Träger infolge dessen künftig frühzeitiger Kenntnis darüber erhalten werden, welche Förderung sie erwarten können.
Frau Navvabi-Garakani erläutert, dass die Thematik auch in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII erörtert worden ist. Die AG sieht ebenfalls die Vorteile eines solchen Kriterienkataloges, bittet allerdings darum, die Zuschüsse zu indexieren und zudem in regelmäßigen Abständen die Höhe der Förderbeträge neu zu überprüfen.
Herr Tillmanns betont, dass durch den heutigen Beschluss des Ausschusses keine unveränderbaren Kriterien festgelegt werden und regt daher an, den Beschluss wie von der Verwaltung formuliert zu fassen. Er geht davon aus, dass die Verwaltung bei gravierenden Änderungen, z. B. bei erheblichen Kostensteigerungen, reagieren wird.
Herr Krott ergänzt, dass vor allem die freien Träger eine Veränderung des Bedarfes bemerken werden und ist davon überzeugt, dass neue Bedarfe unmittelbar nach Auftreten entsprechend im Ausschuss kommuniziert und Änderungen der Beträge zur Beratung dem Kinder- und Jugendausschuss vorgelegt würden.
Frau Navvabi-Garakani erkundigt sich danach, ob diejenigen Träger, die nicht zu Überbelegungen in ihren Kindertageseinrichtungen bereit sind, in der Konsequenz keine Zuschüsse erhalten.
Herr Krott erwidert, dass dies eine logische Konsequenz sei, jedoch achtet die Verwaltung bei den Überbelegungen darauf, dass dennoch der gesetzliche Rahmen und die Ausgangsbedingungen der Einrichtungen (Raumprogramme, etc.) eingehalten werden.
Dies wird auch nochmals von Frau Schwier bestätigt.