30.05.2017 - 12 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe g...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Niessen erkundigt sich danach, wie viele Fördervereine als Träger der freien Jugendhilfe bereits nach § 75 des Sozialgesetzbuches Acht anerkannt worden sind.

Nachstehend werden die bisher anerkannten Fördervereine aufgelistet:

 

Name

Anschrift

Anerkennung

Verein der Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e. V.

Oberforstbacher Str. 332, 52076 Aachen

Anerkannt am 20.05.2014

Förderverein des Bischöflichen Pius-Gymnasiums e. V.

Eupener Str. 158,

52066 Aachen

Anerkannt am 23.09.2010

Förderverein der Martin-Luther-King-Schule

Talbotstr. 20,

52068 Aachen

Anerkannt am 14.11.2006

 

 

 

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Beschluss:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Er beschließt die Anerkennung des Fördervereins der 4. Aachener Gesamtschule e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage