18.05.2017 - 10 Aufstellung einer Erhaltungssatzung gem. § 172 ...

Beschluss:
abgelehnt
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Beratung

Für die CDU-Fraktion kündigt Herr Gilson an, dass man dem beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zustimmen werde. Mit dem prägnanten Neubau des Aquis Plaza in diesem Bereich und den sonstigen Veränderungen der letzten Jahre sehe man kaum noch erhaltenswerte Substanz am Kaiserplatz, eine Ablesbarkeit der historischen Entwicklung mit der kleinteiligen mittelalterlichen Bebauung halte man im Gegensatz zur Verwaltung bereits heute für nicht mehr gegeben.

 

Für die FDP-Fraktion teilt Herr Helg mit, dass seine Fraktion eine städtebauliche Erhaltungssatzung in diesem Bereich ebenfalls ablehne.

 

Für die SPD-Fraktion erklärt Herr Hasse, dass man das Thema intensiv diskutiert und sich letztlich gegen eine Erhaltungssatzung entschieden habe. Zwar sehe man durchaus die Notwendigkeit, die weitere städtebauliche Entwicklung am Kaiserplatz konkret zu begleiten, um weitere Fehlentwicklungen nach Möglichkeit zu vermeiden, allerdings halte man eine Erhaltungssatzung hier nicht für das geeignete Mittel.

 

Für die Fraktion Die Linke bedauert Herr Beus, dass es offensichtlich keine Mehrheit im Ausschuss für eine Erhaltungssatzung gebe. Eine geordnete Stadtentwicklung in einem Bereich wie dem Kaiserplatz sei wichtig, daher müsse man jedes Steuerungsinstrument nutzen, das dazu beitragen könne. Dabei dürfe man nicht die Fehler der Vergangenheit als Maßstab nehmen, es gehe vielmehr darum, auf aktuelle Bautätigkeiten reagieren und Einfluss nehmen zu können.

 

Für die Fraktion der Grünen hält Herr Rau die Entscheidung gegen eine Erhaltungssatzung am Kaiserplatz für fachlich nicht nachvollziehbar. Mit dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Aufstellungsbeschluss könne man zunächst eine Steuerungsmöglichkeit schaffen, die konkrete  inhaltliche Ausgestaltung der Satzung müsse dann – ähnlich wie in der Bauleitplanung – im Verfahren diskutiert werden. Ziel einer solchen Satzung sei es nicht, Eigentümer einzuschränken, sondern eine städtebauliche Entwicklung unter Erhaltung der historischen Prägungen zu lenken.

 

Herr Baal gibt zu bedenken, dass die Diskussion durch ein konkretes Bauvorhaben ausgelöst worden sei. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Satzung gehe über sonstige Regelungsmöglichkeiten in einem solchen Fall hinaus, biete aber letztlich keine rechtliche Handhabe für die Erhaltung des fraglichen Gebäudes. Das Instrument der städtebaulichen  Erhaltungssatzung sei für diesen Fall nicht tauglich, daher könne man selbst bei Anwendung kein positives Ergebnis erwarten.

 

Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Schlick, die Herren Gilson, Helg, Beus, Rau, Haase, Schultheis und Pütz sowie seitens der Verwaltung Herr Wingenfeld beteiligen, fasst der Ausschuss den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er lehnt eine Erhaltungssatzung gemäß § 172 (1) BauGB zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten  – für den Planbereich Kaiserplatz im Stadtbezirk Aachen-Mitte ab.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Grüne, Linke und Piraten

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Anlagen zur Vorlage