17.05.2017 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Herr P. möchte von der Verwaltung wissen, wo die Gutachten zur Versickerungsfähigkeit im Baugebiet Richtericher Dell einsehbar sind und wieso die Versickerungsfähigkeit noch einmal geprüft werden muss.

Frau Prenger-Berninghoff, Abteilung Verbindliche Bauleitplanung im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, erläutert, dass nach den Feststellungen im Masterplan Wasser für das gesamte Baugebiet und für den 1. Bauabschnitt – wonach eine Versickerung östlich der Horbacher Straße möglich ist, nun tiefere Bohrungen erforderlich seien. Die Berichte müssten im Internet bei den Informationen zum Baugebiet „Vetschauer Weg Süd“ einsehbar sein. Frau Prenger-Berninghoff recherchiert dies und informiert die Bi-Dell per mail.

Herr L. richtet folgende Frage an die SPD-Fraktion:

Die Versickerung im Baugebiet Richtericher Dell ist seit 15 Jahren Thema und birgt erhebliche Gefahren hinsichtlich der Kosten/Folgekosten. Die Bi-Dell hat die Gesamtkosten für Straße und Baugebiet ermittelt. Wie wird die Kostensituation dargestellt und können Sie das gegenüber dem Bürger vertreten?

Herr Bezirksvertreter Werner führt für die SPD-Fraktion aus, dass über dieses Thema bereits in der vergangenen Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich gesprochen wurde. Die Umgehungsstraße diene nicht nur der Erschließung des Baugebietes Richtericher Dell, sondern auch der Entlastung der Horbacher Straße. Hier stehe man seit vielen Jahren in der Pflicht gegenüber den Anwohnern.

Herr L. ergänzt, dass die Bi-Dell nicht grundsätzlich gegen den Bau der Umgehungsstraße sei, sie ebenfalls für erforderlich halte. Trotzdem habe man Bedenken hinsichtlich der Kosten, der Versickerungsfähigkeit und der Anbindung. Es gebe einige Hürden, die zusätzliche Kosten bergen.

Die Anbindung an die Kohlscheider Straße werde auch die Stadt Aachen bezahlen müssen.

Herr Bezirksvertreter Werner erklärt, dass dies auch thematisiert wurde. Da die Einrichtung eines Kreisverkehrs bei der Anbindung an die Kohlscheider Straße gegenüber der Einrichtung von 2 Ampeln Vorteile bietet, könne dies nur in Zusammenarbeit mit Straßen NRW erfolgen. Unstrittig sei, dass sowohl das Neubaugebiet Richterich Dell als auch die Umgehungsstraße benötigt wird – auch wenn die Gefahr einer Kostensteigerung bestehe.

Herr W. richtet die gleiche Frage an die CDU-Fraktion.

Herr Bezirksvertreter Brantin schließt sich für die CDU-Fraktion den Ausführungen seines Vorredners an. Man brauche den Mehrwert: die Umgehungsstraße und das Baugebiet. Das Baugebiet nicht nur für den sozialen Wohnungsbau sondern auch für altersgerechtes Bauen, das bisher im Bezirk nicht angeboten wird. Eine Verlagerung der Wohnsituation Richterich für ältere Mitbürger in altersgerechte Wohnungen berge die Möglichkeit, dass der dann frei werdende Wohnraum jungen Familien zur Verfügung stehe. Die sei eine Chance für den Bezirk Richterich. Außerdem könne die Situation an der Horbacher Straße so nicht bleiben, man brauche die Entlastung der Straße.

Die Höhe der Kosten sei kein Hinderungsgrund für den Bau der Straße, die bereits jetzt gebraucht werde.

Herr W. äußert seine Bedenken, dass die Kosten für die Umgehungsstraße explodieren, insbesondere im Hinblick auf die Brückenbauwerke.

Herr Bezirksvertreter Brantin kann die Bedenken nachvollziehen. Dies ändere jedoch aus seiner Sicht nichts an der Notwendigkeit der Straße.

Herr S. erklärt, dass er den bisherigen Ausführungen entnehme, dass es keine Begrenzung der Kosten gebe - auch bei Kenntnis, dass Kostenschätzungen erfahrungsgemäß weiter steigen.

Herr Bezirksvertreter Brantin erklärt, dass die Politik die Pflicht habe, die Kosten und auch Kostensteigerungen zu prüfen und sich mit der Materie intensiv auseinanderzusetzen. Dies tue sie auch. Grundlage ist die Kostenschätzung der Verwaltung.

Herr S. fragt nach, ab wann die Bezirksvertretung eingreift, ob es ein Maximalbudget gibt.

Herr Bezirksvertreter Brantin erläutert, dass er hierzu keine Aussage treffen könne. Man habe aber auch eine Verantwortung dem Bürger gegenüber hinsichtlich der Errichtung der Umgehungsstraße.

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