17.05.2017 - 12 Ersatzbau Schwimmhalle in Herzogenrath-Kohlsche...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Bezirksvertreter Brantin erklärt, dass er grundsätzlich bessere Schwimmmöglichkeiten für die Bewohner des Stadtbezirks befürworte, jedoch sei die Bezirksvertretung Aachen-Richterich – wie die Stellungnahme des Fachbereichs Recht und Versicherung bestätigt - nicht zuständig.

Herr Bezirksvertreter Werner erklärt für die SPD-Fraktion, dass diese den Antrag in Hinsicht auf die Aufnahme von Gesprächen mit der Stadt Herzogenrath über die Bedeutung eines Ersatzbaus aufrechterhalten möchte.

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne erklärt, dass die Entscheidung über Planungen oder Gesprächsaufnahmen nicht in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung Aachen-Richterich falle. Es sei auch nicht möglich – wie von der SPD-Fraktion gewünscht – den Antrag an den Rat der Stadt Aachen zu verweisen. Der Antrag sollte direkt an den Rat der Stadt Aachen gestellt werden, um Wirkung zu zeigen.

 

Nach einer weiteren Diskussion stellt Herr Bezirksvertreter Brantin den Antrag, die Annahme des Antrages abzulehnen. Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne lässt über die Ablehnung abstimmen.

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Beschluss:

Die Annahme des Antrags der SPD-Fraktion lfd. Nr. 35 “Ersatzbau einer Schwimmhalle in Herzogenrath-Kohlscheid“ wird abgelehnt.

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Abstimmung:

Zustimmung:5 Ablehnung:5 Enthaltung:1

Nach § 50 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gilt die Ablehnung als abgelehnt und der Antrag ist damit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage