13.06.2017 - 7 Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Di., 13.06.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Altkleider
Herr Maier, der Operative Betriebsleiter, erinnert einleitend nochmals kurz an die ursprüngliche Entscheidung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb im März 2015 und die Absicht, die Altkleidersammlung in Eigenregie „aus einer Hand“ zu machen und an die Abkehr davon wegen des OVG-Lüneburg Urteils vom 19.02.2015.
Seitdem erfolge die Altkleidersammlung im öffentlichen Straßenraumausschließlich auf der Grundlage des Straßenrechtes NRW im Wege der Standortvergabe im Losverfahren ohne eine Mitwirkung des Aachener Stadtbetriebes. Ausgehend von dem Standpunkt der Stadtbildpflege und der Funktionsfähigkeit der Sammlung im öffentlichen Straßenraum gebe es eigentlich keinen Grund, von dem Losverfahren wieder zu lassen.
Für den Aachener Stadtbetrieb sei die Altkleidersammlung von jeher keine relevante Größe gewesen. Das abfallrechtliche Gebot an den ÖRE, gegenüber der Bürgerschaft für eine Möglichkeit der Entsorgung Rechnung zu tragen sei in der Vergangenheit durch die weitgehend ungeregelte Sammlung de Caritativen im öffentlichen Raum und seit 2015 durch das aktuelle Standortvergabesystem rechtlich hinreichend gewährleistet.
Zugegebenermaßen bleibe hierdurch die Frage nach einer gesicherten öffentlichen Altkleidersammlung durch die caritativen Organisationen unbeantwortet, weil im straßenrechtlichen Losverfahren auch für die Caritativen der Zufalls- bzw. Glücksfaktor entscheidend sei.
Wenn es also politischer Wille sei, die Caritativen wieder stärker und vor allem unmittelbar bei der Altkleidersammlung zu unterstützen, dann sei mittels der Einschaltung des Aachener Stadtbetriebes, also der Stadt, rechtssicher nur der Weg über das Rechtsinstrument Dienstleistungskonzession gegeben.
Die Rückkehr zur „Sammlung aus einer Hand“ sei mangels einer neueren und für uns günstigeren Rechtssprechungsentwicklung weiterhin wegen des rechtskräftigen Urteils des OVG Lüneburg vom 19.02.2015 rechtlich risikoreich.
Nicht außer Acht gelassen dürfe allerdings bei diesem Ansatz auch die Option einer eigenständigen Sammlung durch die caritativen außerhalb des öffentlichen Straßenraumes, beispielsweise auf zentralen und dafür attraktiven privaten städtischen und kirchlichen Grundstücken. Ein derartiger Diskussionsprozess laufe bei den Caritativen auch bereits.
Ratsherr Corsten bemängelt, dass es zu einer derart gewichtigen Fragestellung keinen eigenständigen Tagesordnungspunkt mit einer schriftlichen Vorlage gebe.
Zunächst sei doch der Aachener Stadtbetrieb in der Tat beauftragt worden, die Entsorgung selber vorzunehmen.
Wenn eine Rechtsprechung zu einer Änderung der Entscheidungslage zwinge, sei der Betriebsausschuss über diese neue Lage nicht nur zu unterrichten, sondern mit diesem auch alternativ zu diskutieren.
Hier haben aber einfach ein anderer Verwaltungsbereich und ein anderer Ausschuss die Federführung übernommen.
Im Übrigen habe es seinerzeit einen Konsens mit den caritativen Anbietern z.B. bezüglich der Aufstellung von Containern auf Parkplätzen der Kaufhäuser gegeben.
Die Geschäftsstelle des DRK habe dem zugestimmt, später sei jedoch in der Öffentlichkeit etwas anderes erzählt worden.
Ratsherr Corsten fragt in Bezug auf das Lüneburger Urteil nach, ob denn nun der Aachener Stadtbetrieb die Sammlung alleine vornehmen könne oder ob ausgeschrieben werden müsse.
Der Operative Betriebsleiter, Herr Maier, bekräftigt nochmals, dass das Lüneburger Urteil rechtskräftig sei und somit gelte, dass das Vorhaben „Sammlung au seiner Hand“ rechtlich angreifbar sei.
Der stellvertretende Vorsitzende, Ratsherr Blum regt an, für die nächste Sitzung eine Vorlage zu fertigen, aus der der genaue Sachverhalt hervorgehe.
Auf die Frage von Herrn Schmitz Reiben antwortete Herr Maier direkt, dass es grundsätzlich möglich sei, auf den Recyclinghöfen Altkleidercontainer aufzustellen, e smüsse jedoch gefragt werden, wer diese denn dann betreue.
Auf Antrag von Ratsherrn Krenkel wird die Diskussion zu dieser Mitteilung der Betriebsleitung mit 2 Gegenstimmen beendet, für die nächste Sitzung wird eine Vorlage erstellt.
Neuausrichtung Abfallwirtschaft
Der für diesen Bereich zuständige Geschäftsbereichsleiter, Herr Lennartz, berichtet den Ausschussmitgliedern über die Erfahrungen mit der Neuausrichtung der Abfallwirtschaft in den ersten 4 Monaten des Jahres 2017.
Ab September 2016 seien ca. 20.000 Hauseigentümer angeschrieben worden, deren Behältergröße und Abfuhrrhythmus ab Januar 2017 nicht mehr angeboten wurde.
Die entsprechenden Rückantworten ergaben ca. 77.000 unterschiedliche Hol- und Stellaufträge.
Diese Umstellungsphase sei nunmehr abgeschlossen.
Die aktuelle Anzahl der Behälterleerungen für Restabfall weiche von der Prognose aus dem Jahr 2016 lediglich um 0,28 % nach oben ab, beim Bioabfall liege eine Abweichung von 6,15% nach unten vor.
Aufgrund der natürlichen Personalfluktuation seien bereits 6 Stellen nicht wieder besetzt , bis zum Jahresende werden voraussichtlich weitere 3 Stellen unbesetzt bleiben, so dass bereits 9 der angestrebten 12 Stellen eingespart werden können, ein Abfallsammelfahrzeug könne ebenfalls bereits verkauft werden.
Ab Juni beginne dann die zweite Umstellungsphase, es werden ca. 18.000 Eigentümer angeschrieben, bei denen dem Aachener Stadtbetrieb noch keine Personenanzahl zum Grundstück vorliege.
Die sich hieraus ergebenen Tauschaufträge seien noch nicht abzuschätzen.
Nach Einführung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 15 Euro für die Sperrgutabholung seien die Terminvergaben bislang um 10521 Stück vergebene Termine zurückgegangen, die Menge pro vergebenen Termin um 97 % angestiegen und die Anzahl wilder Sperrmüllstellen in den ersten 4 Monaten des Jahres um 51 % angestiegen.
Im Ergebnis gebe es ca. 2600 Sperrguttermine im Monat weniger und im Gegenzug 40 „wilde“ Sperrmüllstellen im Monat mehr.
Hier arbeite der Aachener Stadtbetrieb an einem Konzept, um dem Anstieg entgegenzuwirken, z.B. sei an den Einsatz von Waste-Watchern gedacht weiterhin seien verschiedene Aktionen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit geplant
Im Vergleich zum Vorjahr sei der Verkauf an Restabfallsäcken in den ersten 4 Monaten des Jahres um 58 % zurückgegangen.
Im Bereich Grünschnitt und Bioabfall sei eine Mengenverschiebung von der Biotonne zur Grünschnittsammlung über die Kompostcontainer der Recyclinghöfe festzustellen, diese Verlagerung sei aufgrund der fast doppelt so hohen Verwertungskosten des Bioabfalls im Gegensatz zum Grünschnitt begrüßenswert.
Zusammenfassend sei zu sagen, so Herr Lennartz, dass die enge Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen der Politik und dem Aachener Stadtbetrieb ein sehr guter Weg gewesen sei, um ein solches Projekt erfolgreich durchzuführen.
Er bedankt sich auf diesem Wege auch nochmals bei seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit freiwilliger Samstagsarbeit und erhöhtem Einsatz ebenfalls dazu beigetragen haben, dass dieses umfangreiche Projekt erfolgreich verlaufe.
Der stellvertretende Vorsitzende, Ratsherr Blum dankt Herrn Lennartz für die umfangreiche Information. Gleichzeitig bittet es um Mitteilung, wie es sein könne, dass noch vereinzelt 60lRestabfallgefäße vorhanden seien, die 14 täglich geleert würden.
Hierzu antwortet Herr Lennartz direkt, dass dies noch Restbestände seien, die Kollegen seien nicht an diese Tonnen herangekommen, um sie entsprechend einzuziehen bzw. auszutauschen.
Diese Restbestände werden aber ab einem Stichtag (01.07.2017) nicht mehr geleert, so dass davon auszugehen sei, dass die Hauseigentümer die Tonnen zum Austausch bereitstellten.
Coffee to go
Im Zusammenhang mit dem entsprechenden Ratsantrag berichtet der Kaufmännische Betriebsleiter, Herr Thalau, über die bislang stattgefundenen Gespräche. Ein Lösungsansatz sei das Freiburger Modell, wonach auf Kaffeemehrwegbecher 1 Euro Pfand erhoben werde. Die Mehrwegbecher können bei den angeschlossenen Partnerbetrieben zurückgegeben werden. Dabei bleibt es den Kunden freigestellt, ob Kaffee in einem Mehrweg- oder Einwegbecher gekauft wird. Bei beiden Varianten ist der Deckel jedoch ein Einwegprodukt. Die Stadt Freiburg habe zur Realisierung dieser Maßnahme bislang ca. 25.000 Euro ausgegeben. Problematisch sei, dass die mit einem Euro bepfandeten Becher kaum zurückgegeben werden und dadurch immer neue Becher in Umlauf gebracht werden müssen. Hier werde aktuell nach Lösungen gesucht.
In Nordrhein Westfalen gelten jedoch, so Herr Thalau, andere Hygienevorschriften, welche wesentlich strenger seien, als z.B. die in Baden-Württemberg.
Hier sei die Verkaufstheke die Hygienebarriere, der mitgebrachte Becher dürfe nicht hinter die Theke genommen werden. Als Lösung könne man z.B. Umfüllgefäße verwenden, diese müssten dann jeweils gespült werden.
Die Bäckerei Nobis habe bereits einen Versuch mit eigenen Pfandbechern durchgeführt, hier sei die Befüllung auch hinter der Theke vorgenommen worden, was jedoch den Hygienevorschriften des LANUV widerspricht.
Insofern sei fraglich, ob dieses System in der angebotenen Form beibehalten werden könne.
Nach Gesprächen mit der Bäcker- und Konditoreninnung werde nunmehr der Obermeister mit den angeschlossenen Betrieben dieses Problem diskutieren, nach Lösungsmöglichkeiten suchen und dann eine entsprechende Rückmeldung geben. Diese gelte es nun zunächst abzuwarten. Aufgrund der bereits in der Stadt vorhandenen Systeme verschiedener Betriebe, der restriktiven Hygienevorschriften sowie deren schwieriger Umsetzung scheint das Interesse an einer einfachen und vor allem pragmatischen Lösung am größten zu sein. Ob jedoch alle Marktteilnehmer sich an dieser, wie auch immer gearteten Lösung beteiligen werden, ist offen. Der Aachener Stadtbetrieb werde in den nächsten Wochen die Situation und Bereitschaft weiter sondieren und ebenfalls Lösungsmöglichketen sowie eine umfangreichere Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Mehrweg diskutieren.