27.06.2017 - 4 Radschnellweg Euregio: Ergebnisse der Machbark...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Es wurde den Mitgliedern des Naturschutzbeirates im Vorfeld eine sehr umfangreiche und detaillierte Verwaltungsvorlage zur Verfügung gestellt.

Herr Larscheid, Verkehrsplaner vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen der Stadt Aachen erläutert die Vorlage anhand einer Power-Point-Präsentation. Er gibt zunächst bekannt, dass Radschnellwege ein sicheres Befahren mit einer hohen Reisegeschwindigkeit ermöglichen sollen und keine „Radautobahnen“ darstellen.

Hinsichtlich des Planungsprozesses gibt er bekannt, dass man sich derzeit in der Vorplanung, die durch ein externes Ingenieurbüro durchgeführt werde, befinde; es liege eine vorläufige Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) sowie eine endgültige Potentialanalyse und auch eine endgültige Nutzen-Kosten-Analyse vor. Die UVS werde nach Konkretisierung der Trassenführung noch ergänzt.

 

Herr Larscheid führt weiterhin aus, dass das Ergebnis der Machbarkeitsstudie sei, dass der Bau des Radschnellweges nach jetzigem Erkenntnisstand technisch machbar sei und Eingriffe in die Umwelt ausgleichbar seien.

 

Herr Larscheid erläutert den Aachener Trassenverlauf. Hier, wie auch an der restlichen Streckenführung, seien die Kriterien des Landes Nordrhein-Westfalen an Radschnellwege zu berücksichtigen: Vorgaben zu Mindestbreiten sowie Markierungen und die Ausgestaltung der Trennung zwischen Fußgängern und Radfahrern.

Die Rütscher Straße soll als Fahrradstraße eingerichtet werden. Hier müsse der Straßenquerschnitt zwar etwas verbreitert werden, um ausreichende Sicherheitsabstände zu den Stellplätzen am Straßenrand sicherzustellen; die Straßenbäume sollen allerdings erhalten bleiben.

Im weiteren Verlauf des Radschnellweges Richtung Kleingartenanlage Rütsch habe man sich laut Mitteilung von Herrn Larscheid nach einer Variantenprüfung für den Trassenverlauf unmittelbar westlich der Kleingartenanlage entschieden. Herr Larscheid gibt bekannt, dass hier ein Eingriff in den Böschungsbereich und Baumbestand erforderlich sei.

An diesen Streckenabschnitt anschließend soll eine Brücke von 350 m Länge über die Kohlscheider Straße und den Toledoring die Verbindung zum alten Bahndamm in Laurensberg herstellen. Dieses Brückenbauwerk soll nicht nur für Radfahrer sondern auch für Fußgänger eröffnet werden.

Herr Larscheid führt weiterhin aus, dass im weiteren Streckenverlauf eine weitere Brücke von ca. 60 m Länge über die Schlossparkstraße errichtet werde, um die dortige Unterbrechung des alten Bahndamms zu beseitigen. Auf dieser Brücke sei ebenfalls sowohl ein Rad- als auch ein Fußweg vorgesehen.

An dem sich der Brücke anschließenden alten Bahndamm sieht Herr Larscheid den „Knackpunkt“ des Projektes auf Aachener Gebiet. Es wurde im Rahmen der Bürgerbeteiligung sehr deutlich, dass seitens der Anwohner durch den Radweg eine Störung des dortigen Naherholungsgebietes „Weißer Weg“ befürchtet werde. Es müsse daher bei der Schaffung dieses Streckenabschnittes ein besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, dass ein eventueller Konflikt zwischen Radfahrern und Fußgängern so gering wie möglich gehalten werde.

Im weiteren Streckenverlauf Richtung Richterich sei nach Auskunft von Herrn Larscheid aus Sicherheitsgründen eine Untertunnelung der Roermonder Straße geplant.

Abschließend teilt Herr Larscheid mit, dass eine Entscheidung in den politischen Gremien, ob beim Land Nordrhein-Westfalen der Antrag gestellt werden soll, den Radschnellweg als Radschnellweg des Landes zu planen und umzusetzen, im Juni/Juli 2017 erwartet werde.

 

Herr Helmig sieht die Ausführungen sehr kritisch, nicht nur im Bereich des alten Bahndamms in Laurensberg.

Auch Frau Jonczyk-Stoll schließt sich dem an. Sie erklärt, dass sie als Anwohnerin in Laurensberg schon jetzt eine extreme Lärmbelästigung durch das Naherholungsgebiet „Weißer Weg“ empfinde. Sie befürchtet, dass sich dies durch die erhöhte Frequentierung bedingt durch den Radschnellweg noch verstärke. Ebenfalls befürchte sie, dass durch Entfernung von Sträuchern und Bäumen derzeit bestehender Lärmschutz verloren gehe.

 

Herr Mayr erkundigt sich, wann mit Beginn des Linienbestimmungsverfahrens bzw. des Planfeststellungsverfahrens gerechnet werden könne.

Herr Oswald, zuständiger Ansprechpartner des Projektes für die Städteregion, erwidert, dass mit dem Linienbestimmungsverfahren voraussichtlich 2018 nach Vorlage der endgültigen UVS begonnen werde. Im Anschluss daran erfolge die Entwurfsplanung. Mit Beginn des Planfeststellungsverfahrens könne ca. 4 Jahre später, also 2022 gerechnet werden.

Weiterhin erkundigt sich Herr Mayr, ob eine Nutzen-Kosten-Analyse erstellt wurde und mit wie vielen Radfahrern man täglich rechnet.

Herr Oswald teilt mit, dass das Land NRW eine Nutzen-Kosten-Analyse gefordert habe. Diese wurde in Anlehnung an im ÖPNV bewährte Verfahren durchgeführt. Die Kosten-Nutzen-Analyse habe einen Quotienten von 3,4 ergeben, d.h., dass der Nutzen 3,4-fach über den Kosten liege und sich insofern volkswirtschaftlich rechne. Dieser Quotient sei im Vergleich zu anderen Verkehrsprojekten sehr hoch. Für den Rurschnellweg sei beispielsweise ein Nutzen-Kosten-Quotient von 1,86 bis 4,80 ermittelt.

Herr Oswald führt weiterhin an, dass mit 1000 – 3000 Radfahrern täglich gerechnet werde. Im Vergleich dazu werde der Vennbahnradweg täglich durch 1.500 Radfahrern genutzt.

 

Frau Nelißen spricht den schlechten Zustand des Vennbahnradweges an, welcher u.a. dadurch bedingt sei, dass die Bäume zu nahe am Weg stehen und bemängelt hier die fehlende Unterhaltung. Sie befürchte, dass sich dieser Zustand auch für den Radschnellweg Euregio entwickele, insbesondere da auch hier geplant sei, dass Bäume weitestgehend stehen bleiben und der Weg nahe an die Bäume herangebaut werde.

Herr Oswald erwidert, dass der Radschnellweg weitgehend in der Baulast des Landes NRW liege und dieses insofern auch den größten Teil der Betriebskosten übernehme. Er führt weiterhin aus, dass die Betriebs- bzw. Unterhaltungskosten, die auf die Stadt Aachen zukommen, bei ca. 100.000 € jährlich liegen. Diese Kosten seien im Haushaltsplan der Stadt Aachen zu verankern, so dass die Unterhaltung des Weges gesichert sei.

Herr Oswald teilt weiterhin mit, dass an den vorhandenen Bäumen mit Umfahrungen gearbeitet werden soll. Dies müsse jedoch im Einzelfall geprüft werden. Ggfls. sei auch die Einrichtung von Wurzelbrücken erforderlich.

 

Herr Kirchübel führt an, dass sich der BUND gegen die vorgestellte Trassenführung ausspreche. Dies bedeute nicht, dass grundsätzlich eine Ablehnung gegen die Errichtung eines Radweges bestehe; es werde jedoch eine Trassenführung bevorzugt, die mehr auf bereits bestehenden Wegen entlangführe. Beispielhaft nennt er den Bereich in der Rütscher Straße, wo die bereits bestehende Straße in eine Fahrradstraße umgewidmet werden soll und eine Einschränkung des Autoverkehrs erfolge.

 

Herr Grooten teilt die Ansicht von Frau Jonczyk-Stoll und wünscht sich ebenfalls für den Bereich Laurensberg (Tittardsfeld, Tittardshang) eine andere Trassenführung.

 

Herr Gossens äußert Bedenken hinsichtlich der genannten Nutzungswerte. Er bezweifelt, dass der Radschnellweg täglich durchschnittlich von 3000 Radfahrern genutzt werde. Insbesondere das Wetter werde großen Einfluss auf die Nutzung haben.

Herr Oswald räumt ein, dass das Wetter bei der Ermittlung der Nutzungswerte durchaus eine Rolle spiele. Das angewandte Verkehrsmodell arbeite jedoch mit Schnittwerten bezogen auf das ganze Jahr, so dass auch Faktoren wie das Wetter dort mit einfließen. Darüber hinaus seien auch Vergleiche mit anderen Städten wie Freiburg und Münster durchgeführt worden.

Herr Gossens glaubt dennoch nicht, dass mit den vorgelegten Zahlen gerechnet werden könne. Er führt den Vergleich zum Vennbahnradweg an, bei welchem die Frequentierung stark vom Wetter abhänge.

Herr Larscheid erwidert, dass der Vennbahnradweg mit dem Radschnellweg Euregio nicht zu vergleichen sei, da dieser überwiegend von Freizeitfahrern genutzt werde. Der Radschnellweg hingegen biete eine gute Infrastruktur und sei so auch für Pendler attraktiv. Darüber hinaus werden über den Radschnellweg auch andere Wege zusammengeführt und so auch kürzere Strecken genutzt. All diese Faktoren seien bei der Kosten-Nutzen-Analyse miteingeflossen.

 

Herr Meiners führt aus, dass durch die Schaffung des Radschnellweges Euregio eine neue Infrastruktur geschaffen werde, die nicht ohne Eingriffe in Natur und Landschaft möglich sei. Aus diesem Grund sei auch die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in Auftrag gegeben worden. Die Situation in Laurensberg sei hier besonders kritisch zu betrachten.

Hinsichtlich des Themas Lärm ist er der Ansicht, dass sich dies bei den Radfahrern anders darstelle als bei den Erholungssuchenden; da die Radfahrer die Strecke überwiegend dazu benutzen, von einem Punkt zu anderen zu gelangen und sich nicht länger an einer Stelle aufhalten, sei mit einem erhöhten Lärmaufkommen nicht zu rechnen.

Der Grundsatz der Verwaltung sei es, den Radverkehr zu verstärken. Man hoffe, eine Infrastruktur zu schaffen, die allen weiterhelfe.

Um die EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe zu erreichen, müssten ca. 30 % der Autos aus der Stadt herausgehalten werden. Dazu sei die Schaffung von alternativer Mobilität erforderlich. So sei die Schaffung des Radschnellweges schon aus Umweltschutzgründen gewollt.

 

Frau Dr. Maxam ist der Meinung, dass die Bäume und Gehölze, die entfernt werden müssen, durchaus einen großen ökologischen Wert haben und nicht außer Acht gelassen werden dürfen.

Sie erkundigt sich danach, ob eine Beleuchtung der gesamten Strecke erfolge.

Herr Oswald erwidert, dass innerorts eine Beleuchtung vorgesehen sei. Auch außerorts sei dies teilweise gewünscht. Dies müsse jedoch im Einzelfall noch geprüft werden. Hier gebe es jedoch ausreichende Möglichkeiten, die Beleuchtung zu beeinflussen, damit der Eingriff in Natur und Landschaft möglichst gering bleibe (Höhe der Leuchtmasten, Dauer der Beleuchtung u.v.a.).

Es gebe jedoch auch außerorts Bereiche, an denen auf Beleuchtung verzichtet werden könne. Dies werde aber noch exakt geplant und ein Beleuchtungskonzept erstellt.

Frau Dr. Maxam fordert, dass die Beleuchtung der Trasse so gering wie möglich gehalten wird.

 

Herr Klinkenberg erkundigt sich danach, ob ein Winterräumdienst eingerichtete werde.

Herr Oswald erwidert, dass dieser nach einer Vorgabe des Landes auf der gesamten Strecke mit Hilfe von Räumfahrzeugen eingerichtet werden müsse. Ob mit Salz oder Split gearbeitet werden, müsse noch geklärt werden. Der Radschnellweg soll auch im Winter nutzbar sein.

 

Herr Plum findet es grundsätzlich gut, dass der Trend dahin gehe, die Fahrradmobilität zu verstärken. Er fragt sich jedoch, ob unbedingt ein Ausbau der Trasse auf insgesamt 6,5m Breite erforderlich sei oder ob hier auch ein Kompromiss hinsichtlich der Ausbaubreite möglich sei.

Herr Larscheid erwidert, dass laut Fördergeber (Land NRW) eine gewisse Breite des Radweges gewährleistet werden müsse, um die Förderung zu erhalten. Ein Kompromiss sei an dieser Stelle daher schwierig.

 

Frau Ranft möchte dem Mobilitätsausschuss und dem Ausschuss für Umwelt und Klima vorschlagen, die für Natur und Landschaft möglichst eingriffsärmste Variante zu finden.

Dazu gibt Herr Larscheid bekannt, dass die Auswahl der Streckenführung durch die politischen Gremien bereits 2016 erfolgt sei und hier keine Änderung mehr möglich sei.

Herr Mayr zeigt sich irritiert darüber, dass der Naturschutzbeirat beim entscheidenden Schritt (Variantenprüfung) nicht beteiligt worden ist und erkundigt sich nach den Gründen hierfür.

Dazu können jedoch weder Herr Larscheid noch Herr Oswald Auskunft erteilen.

 

Herr von Frantzius hält daran fest, dass dem Naturschutzbeirat eine frühzeitige Beteiligung genommen wurde, da die Streckenführung feststehe und schlägt vor, dies auch kritisch im Beschluss zu äußern.

 

 

 

 

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Beschluss:

Der Naturschutzbeirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.

Der Naturschutzbeirat bedauert, dass er nicht früher in die Projektierung (Variantenauswahl) eingebunden wurde und empfiehlt den nachfolgenden Ausschüssen (Ausschuss für Umwelt und Klima und dem Mobilitätsausschuss) eine konkrete Trassenplanung zu entwickeln, die geringere Eingriffe in Natur und Landschaft beinhaltet, als die zur Zeit favorisierte Lösung. Dies betrifft den Flächenverbrauch, den Verlust von Bäumen und Gehölzen und die Immissionen (Lärm und Licht).