28.06.2017 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Herr P. nimmt Bezug auf die Mitteilung des Fachbereichs Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen als Antwort auf die Anfrage der BI-Dell in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich am 17.05.2017, die der Niederschrift zum heutigen TOP 10 „Mitteilungen“ als Anlage beigefügt ist.

Herr P. ist der Ansicht, dass die Ablehnung der Veröffentlichung des Gutachtens zur Versickerungsfähigkeit nicht der Novelle des Baugesetzbuches entspricht, wonach alle Gutachten zu veröffentlichen seien. Er möchte wissen, warum dies vorliegend nicht erfolgt.

Frau Prenger-Berningshoff, Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, erläutert, dass das vorliegende Gutachten zur Versickerungsfähigkeit inzwischen überholt sei. Zwischenzeitlich gebe es neue Erkenntnisse, so dass eine Veröffentlichung zum jetzigen Zeitpunkt zur Verwirrung führen würde. Eine Veröffentlichung aller umweltrelevanten Gutachten wird im Rahmen der Offenlage erfolgen. Darüber hinaus lasse sie gerne durch den Fachbereich Recht prüfen, welche Dokumente veröffentlich werden müssen.

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