11.07.2017 - 9 Erlass einer Grün- und Gestaltungssatzung für d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum:
- Di., 11.07.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:02
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Wiezorek erklärt, dass die Grün- und Gestaltungssatzung ein gutes Instrument darstellt, den Grünanteil im Innenbereich der Stadt Aachen (in Flächen, die nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen sind) zu erhöhen.
Als positiver Nebeneffekt sollten bei Nutzung der Maßgaben Vorteile im Bereich der Klimafolgenanpassung erzielt werden. Die Satzung gäbe nur wenige Spielräume her.
Herr Corsten bringt an, dass sämtliche Möglichkeiten der Bauordnung mit zu Rate gezogen werden sollten. Ein Eingreifen müsse -da wo es möglich ist- sichergestellt werden. Hierzu biete die Satzung eine geeignete Grundlage. Eine weitere Verdichtung des Innenstadtbereiches würde zwangsweise zu einer weiteren Erwärmung führen. Die steigende Anzahl von geschotterten bzw. gepflasterten Vorgärten würde hier ebenfalls eine gravierende Rolle spielen. Er begrüße den Beschlussvorschlag.
Herr Neumann bedankt sich im Namen seiner Faktion für die sehr gute Gestaltung der Informations-weitergabe durch die Verwaltung und für die guten Erklärungen zu so einem komplexen Thema. Er sieht eine Notwendigkeit, die Satzung, sofern sich die gesetzlichen Grundlagen hierfür ergäben, zu verschärfen, um so die Prägung des Stadtbildes weiterhin aktiv mitzubestimmen.
Herr Hofmann begrüßt ebenfalls diese Satzung und fordert nach Möglichkeit ebenfalls eine weitere Verschärfung. Als Beispiel hierfür nennt er das Thema „Parkplatzbegrünung“.
Frau Göddenhenrich fragt Herrn Wiezorek, inwieweit es möglich ist über die bestehende Satzung hinaus zu agieren. Herr Wiezorek antwortet hierzu, dass über die Aufstellung von Bebauungsplänen die Rahmenbedingungen für Baugrundstücke auch abweichend von den Regelungsinhalten der Satzung durch die zuständigen Ratsgremien bestimmt werden könnten. Dies könne zu einer Verringerung, Veränderung oder auch Erhöhung der Anforderungen führen, wobei hier eine entsprechende Begründung in der Abwägung zum jeweiligen Bebauungsplan gegeben sein müsse.
Frau Dr. Wolf richtet ebenfalls Ihnen Dank an die Verwaltung und sieht in der Satzung eine gute Chance, die Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Stadt Aachen weiterhin zu erhalten.
Herr Gilson bezeichnet die Satzung als „Richtschnursatzung“, und er sehe für die Verwaltung eine Notwendigkeit für solch eine Richtschnur.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Grün- und Gestaltungssatzung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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