13.07.2017 - 6.1 Zukunftsfonds - Anträge 2017 (Ergänzung)

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Brötz erläutert, dass sich nach der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses in der vergangenen Woche noch offene Fragen ergeben haben und diese von der Verwaltung in der ausliegenden Tischvorlage aufbereitet wurden. Unter anderem haben sich Änderungen im Kostentableau ergeben. Daher müsse der Schulausschuss heute über die Tischvorlage beraten aber wie bereits zu Beginn der Sitzung vereinbart, wird der Antrag der KGS Passstraße herausgenommen und im September nochmals separat beraten.

 

Herr Krott berichtet, dass der Kinder- und Jugendausschuss in seiner Sitzung am 04.07.2017 die Vorlage befürwortet und lediglich inhaltliche Fragen zu den Anträgen der KGS Michaelsbergstraße und der KGS Hanbruch gestellt hat.

 

Frau Drews erläutert die vorgenommenen Änderungen in der ausliegenden Tischvorlage. Neben den bereits vorgestellten Kriterien ab dem Jahr 2016 wurden die im Mai 2015 beschlossenen Finanzkriterien nochmals aufgeführt. Außerdem wurde der kurzfristig eingegangene Antrag der KGS Passstraße ergänzt. Herr Deloie wies im Kinder- und Jugendausschuss darauf hin, dass es sich beim Antrag der KGS Hanbruch um den dritten Antrag handele und daher die Fördersumme auf 75 % abgesenkt werden solle. Frau Drews erklärt, dass jedoch der Antragsteller hier nun der Förderverein der Grundschule Hanbruch ist und nicht die Grundschule selbst. Daher wurde der Antrag zunächst als Erstantrag gewertet und für die Schule somit die volle Förderung vorgeschlagen. Jedoch könnte im Hinblick auf die Gleichbehandlung zu anderen Schulen hier auch eine Absenkung des Förderbetrages vertretbar sein. Zum Antrag der KGS Michaelsbergstraße erkundigte sich Frau Scheidt im Kinder- und Jugendausschuss, warum ein Besuch im Hospiz in Erkelenz und nicht etwa in Aachen durchgeführt wurde. Daraufhin erklärt Frau Drews, dass die Hospize Haus Hörn und am Iterbach „Häuser der Stille“ sind und daher für einen Besuch mit 32 Schulkindern nicht geeignet sind. Im Bezug auf die Kosten der Busfahrt teilt sie mit, dass hier keine günstigeren Angebote herangezogen werden konnten. Die Literaturkiste war ursprünglich als Leihgabe der Bibliothek gedacht. Da der Literaturbestand jedoch nun fortgeführt und für zukünftige Projekte ebenfalls genutzt werden soll, wurde diese Kiste erworben.

 

Frau Griepentrog beantragt, dass über die beiden Anträge separat abgestimmt werden sollte. Ihrer Meinung nach kann der Förderverein der KGS Hanbruch nicht als gesonderter Antragsteller gesehen werden, da die Musikinstrumente durch die Schule genutzt und der Antrag daher als Folgeantrag gewertet werden muss. Auch das Projekt „Leben und Tod“ an der KGS Michaelsbergstraße sieht sie bedenklich, da dieses Thema an anderen Schulen ebenfalls aufgearbeitet wird und hierfür keine zusätzlichen Zuschüsse durch die Stadt verwendet werden sollten. Das Thema „Leben und Tod“ sei im regulären Lehrplan an den Grundschulen verankert. Zudem sieht sie die Veröffentlichung des Bildmaterials als kritisch und zum Teil grenzwertig.

 

Herr Sahm erkundigt sich, warum der Zukunftsfonds lediglich mit 40.000 € im Haushaltsplan veranschlagt ist. Er befürwortet es, wenn Berührungsängste mit dem Thema Tod bei jungen Menschen abgebaut werden. Dieses Projekt sei hervorstechend, da es sich von den sonst eher „klassischen“ Projekten wie Streicherklassen abhebt. Jedoch sollte man sich über eine Anschlussfinanzierung Gedanken machen, falls das Projekt weitergeführt wird. Ebenfalls kritisch sieht er jedoch die stellvertretende Antragstellung des Fördervereins für die KGS Hanbruch. Außerdem wünscht er sich, dass auch elektronische Musikinstrumente mehr gefördert würden.

 

Frau Drews begründet die verhältnismäßig hohe Fördersumme damit, dass das Projekt „Leben und Tod“ an der KGS Michaelsbergstraße mehrere Wochen andauerte. Zum Antrag der KGS Hanbruch sagt sie, dass die Schulen hier als Institution agieren und der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Schwierigkeiten bei den Auszahlungsformalitäten bekommen könnte. Auf Nachfrage von Frau Opitz, wie hoch die Fördersumme bei mehr als drei Anträgen ausfällt, erklärt Frau Drews, dass ab dem vierten Antrag keine Zuschüsse aus dem Zukunftsfonds ausgezahlt werden.

 

Frau Opitz kann das Projekt „Leben und Tod“ ebenfalls nicht unterstützen. Bei solch einem schwierigen Thema sollte vielmehr der Schwerpunkt auf die Fortbildung der Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiter/innen an den Schulen gelegt werden, damit diese bei Bedarf eine angemessene Betreuung der betroffenen Kinder leisten können. Den Kontakt der Kinder selbst mit Särgen, Klangschalen, etc. hält sie nicht für angemessen. Die Finanzierung eines solchen Projektes mit öffentlichen Mitteln sollte daher nicht unterstützt werden. Das Thema sollte vielmehr im Religionsunterricht platziert werden.

 

Herr Müller legt dar, dass die Neugier der Kinder bei diesem Thema durchaus angebracht und vorhanden ist und daher sollten Projekte wie dieses auch finanziell unterstützt werden. Ohne einen entsprechenden Bedarf würde so ein Projekt schließlich nicht durchgeführt werden. Er hebt die hervorragende Arbeit der Schule hervor und wünscht sich eine weitere Unterstützung des Projektes beispielsweise auch in der Presse.

 

Herr Biesing äußert, dass Kinder durch das Thema „Leben und Tod“ schon in der Grundschule berührt werden und daher ist eine gewisse Offenheit nötig und das Projekt stellt einen mutigen und vernünftigen Schritt dar. Daher sollte das Projekt gefördert werden, jedoch kann über die Anträge seiner Meinung nach auch separat abgestimmt werden.

 

Herr Giancoli bemängelt, dass seinem Gefühl nach die Anträge manchmal erst nach Abschluss der Projekte im Ausschuss diskutiert werden. Der Ausschuss sei keine ethische Kommission sondern müsse auf Basus klarer und transparenter Kriterien entscheiden.

 

Herr Balthasar ist der Ansicht, dass der Umgang mit dem Tod zwar fester Bestandteil des Lehrplanes in der Sekundarstufe I und im Primarbereich ist, aber das vorgestellte Projekt über den üblichen Rahmen hinaus geht. Man könnte zu diesem Themenbereich auch passende Lehrmittel über das  Euregionale Medienzentrum anschaffen lassen.

 

Es wird einstimmig über die beiden Anträge getrennt abgestimmt. Der Antrag der KGS Passstraße wird vertagt.

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Beschluss:

  1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Schulausschuss beschließt die Bezuschussung der gestellten Anträge wie von der Verwaltung unter Punkt 4 vorgeschlagen (ausgenommen der Antrag der KGS Passstraße).
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

Antrag KGS Hanbruch124einstimmig

Antrag KGS Michaelsbergstraße1033mehrheitlich

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Anlagen zur Vorlage