12.09.2017 - 6 Antrag Kind und Kegel
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Di., 12.09.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Die Unterlagen zu diesem TOP werden zu Beginn der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt.
Herr Bredohl erkundigt sich unter Bezugnahme auf Seite 3 der Vorlage, ob die Kostenübernahme für die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen in der Bismarckstraße 93 trotz des Umzuges der Einrichtung in ein anderes Gebäude nach wie vor notwendig sei.
Herr Brötz bestätigt dies. Die Feuerwehr habe einen Brandschutzmangel im Gebäude festgestellt mit der Folge, dass dieser behoben werden müsse. Die Umsetzung dürfe auch mit Blick auf den anstehenden Umzug nicht verzögert werden. Der Antrag auf Übernahme für die Brandschutzmaßnahmen sei jedoch noch nicht Gegenstand dieser Vorlage, aber die Elterninitiative habe bereits einen entsprechenden Antrag gestellt, der vom Kinder- und Jugendausschuss in der kommenden Sitzung beraten werden müsse.
Frau van der Meulen erkundigt sich danach, warum der Sondervertrag mit der Elterninitiative auf fünf Jahre beschränkt worden sei, wohingegen mit anderen Einrichtungen kein solcher Vertrag abgeschlossen werde. In diesem Zusammenhang erkundigt sie sich, wie viele Sonderverträge dieser Art es bereits gäbe und ob eine Evaluierung nach der Laufzeit durchgeführt werden würde.
Herr Kaldenbach erklärt, dass mit der Umstellung auf KiBiz grundsätzlich Sonderverträge mit einer Laufzeit von fünf Jahren abgeschlossen werden würden. Ausnahmen seien ältere Verträge, die originär schon eine lange Laufzeit hätten oder Sonderverträge im Bereich oder in Ankopplung an Mietverträge mit einer längeren Laufzeit. Eine zusätzliche Evaluierung sei nicht sinnvoll, da der Träger ohnehin seine Kosten in jedem Jahr im Rahmen der Verwendungsnachweisung darlegen müsse.
Beschluss:
Der Kinder- und Jugendausschuss
- nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
- beschließt die Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen für die neuen Betreuungsplätze der KiTa „Kind & Kegel“ ab dem KiTa-Jahr 2018/ 2019 und damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von 4 % des Budgets für die neuen Betreuungsplätze (ca. 8.000 €/ KiTa-Jahr zzgl. Indexierung).
- beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 ff. zusätzlich einzuplanen.
- beauftragt die Verwaltung einen entsprechenden Sondervertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren mit der Elterninitiative Kind & Kegel e.V. abzuschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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75,3 kB
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