14.09.2017 - 24 Einrichtung der Bewohnerparkzone "E2" (Alkuinst...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Ferrari berichtet, der TOP sei in der Bezirksvertretung AC-Mitte (BV 0) heftig diskutiert worden. Auch bei der Bürgerinformationsveranstaltung seien kritische Stimmen zu hören gewesen.

In der BV 0 sei vorgeschlagen worden, Punkt 6 des Verwaltungsvorschlag zu ändern und statt 5,00 € 6,00 € für das Tagesticket festzulegen:

 

Frau Rhie fragt, warum hier von den üblichen 5,00 € bzw. 8,00 € für die Zone V für das Tagesticket abgewichen werden soll.

 

Frau Conradt begründet den Vorschlag der BV 0, das Tagesticket auf 6,00 zu erhöhen. Damit habe man auf den erhöhten Parkdruck bei Veranstaltungen im Tivoli und Reitstadion reagieren und auch den Kleingärtnern entgegenkommen wollen.

 

Herr Klopstein weist darauf hin, dass auch das in der Nähe liegende Parkhaus Tivoli zur Verfügung steht; bei Veranstaltungen könne der Verkehr konkret dort hin geleitet werden.

 

Der Vorsitzende Herr Ferrari lässt unter Berücksichtigung der von der BV 0 vorgeschlagenen Änderung abstimmen. Es ergeht der folgende

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen:

 

1.Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkzone "E2" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt.

 

2.In der Bewohnerparkzone "E2" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt. Die Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis "E2" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.

Folgende Straßen werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert:

      Alkuinstraße,

      Eginhardstraße und

      Normannenstraße

 

Die Parkstände auf der Krefelder Straße (Hausnr. 56 - 60) und auf der Passstraße (Hausnr. 110 - 174 und 151 – 155) werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone „E2“ mit Parkschein“ beschildert.

 

3.Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern innerhalb des Viertels verzichtet.

 

4.Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird gemäß Tarifzone II montags bis freitags von 9:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 14:00 Uhr festgesetzt.

 

5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.

 

6. In der Bewohnerparkzone „E2“ wird ein Tagesticket für 6,00 € eingeführt.

 

7.Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.

 

8.Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.

 

9.Die Einrichtung der Bewohnerparkbereiche „E2“ soll schnellstmöglich erfolgen und bei positiver Beratung der Vorlage zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „E“ zeitgleich mit dieser eingerichtet werden.

 

10.Dem Rat wird empfohlen, folgende Sonderparkberechtigung zu beschließen:

a)Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich),

b)Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,

c)Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird

d)Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen

 

11.Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage