07.09.2017 - 10 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklini...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 07.09.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
(Herr Haase erklärt sich für befangen und nimmt an Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.)
Für die SPD-Fraktion signalisiert Herr Plum grundsätzlich Zustimmung, allerdings wolle man die Verwaltung beauftragen, einen Vorschlag zu unterbreiten, wie möglichst viele Bäume erhalten bleiben können.
Für die Fraktion Die Linke schließt sich Herr Beus diesem Wunsch an. Der Erhalt von möglichst vielen Bäumen sei ein wichtiges Ziel, insbesondere da mit den so genannten Ersatzpflanzungen in den ersten Jahren nicht wirklich ein Ausgleich erreicht werden könne.
Für die Fraktion der Grünen kündigt Herr Dr. Breuer an, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zustimmen werde. Man halte die Organisation des Radverkehrs für völlig unzureichend, dies betreffe sowohl die Anbindung der Fahrradgarage als auch die Führung der Radwege im Kreisverkehr.
Herr Kriesel erläutert, dass der Mobilitätsausschuss den Planungsbeschluss gefasst habe, die Bauleitplanung vollziehe hier den Flächenanspruch nach.
Herr Wingenfeld schlägt vor, die Frage des Erhalts der Bäume im Rahmen der Detailplanung zu klären.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit städtebaulichem Vertrag Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - in der vorgelegten Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, in der Detailplanung möglichst viele Bäume zu erhalten. Die Detailplanung ist vor Satzungsbeschluss im Ausschuss vorzustellen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1,3 MB
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2,1 MB
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