19.09.2017 - 7 Neuvergabe der Außenwerbekonzession für hinterl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 19.09.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Begolli zeigte sich überrascht, dass die Vergabe der Werbekonzession um 4 City-Light-Boards erweitert werden solle. Aus Sicht ihrer Fraktion seien die bisherigen 16 Stück ausreichend.
Herr Feiter teilte mit, dass die Erweiterung auf Wunsch des Stadtmarketings erfolge. Die Stadt Aachen habe großes Interesse, insbesondere die Rückseiten der City-Light-Boards zu bewerben. Die Erweiterung um 4 weitere City-Light-Boards stelle auch nur eine Öffnung für den zukünftigen Konzessionär dar und keine Pflicht, diese errichten zu müssen.
Herr Demmer stellte fest, dass die Vorlage aus seiner Sicht widersprüchlich in Bezug auf die für die Eigenwerbung der Stadt Aachen zur Verfügung stehenden Flächen sei. In der Vorlage sei zunächst erläutert, dass der derzeitige Vertragspartner der Stadt für Eigenwerbung die Hälfte (Rückseite) seiner freistehenden Werbeflächen bei den City-Light-Boards überlasse. Im weiteren Verlauf der Vorlage fände sich folgende Formulierung: „Die derzeit bereitgestellten Flächen für Eigenwerbung werden vollumfänglich genutzt und sollen erhalten bleiben. Daher soll der Stadt pro City-Light-Board grundsätzlich ein Drittel der Flächen bzw. Sequenzen bzw. Vorführzeit zu Verfügung stehen.“
In der Sitzung konnte der Sachverhalt nicht geklärt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, im Rahmen der Niederschrift die Angelegenheit zu erläutern.
Ergänzend teilt die Verwaltung dazu folgendes mit:
Nach Abstimmung zwischen dem Fachbereich Immobilienmanagement und dem Fachbereich Presse und Marketing werden der Stadt jeweils die Rückseiten der analogen City-Light-Boards ganztägig und jeweils 60 % der Werbezeit auf den Rückseiten der drei geforderten digitalen City-Light-Boards zur Verfügung stehen. Errichtet der Bieter ausschließlich digitale Anlagen im Stadtgebiet, so stehen der Stadt 60 % der Werbezeit auf den Rückseiten der Anlagen zur Verfügung.
Anschließend wurde der folgende Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt einstimmig die Verwaltung, die Neuvergabe der Außenwerbekonzession für die hinterleuchteten City-Light-Boards entsprechend den in der Vorlage beschriebenen Handlungsempfehlungen auszuschreiben.