06.09.2017 - 11 Einrichtung der Bewohnerparkzone "E" (Elsa-Bran...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Müller stellt Frau Kirchbach vor, sie erläutert die Bewohnerparkzoneneinführung für „E“ mit Unterstützung durch PP-Präsentation.

Frau Derichs bestätigt den Wunsch der Anwohner für diese Regelung, Herr Lindemann fragt nach den nachfolgenden Bewohnerparkzonen und den Zeitfenstern, worin damit zu rechnen ist. Frau Diepelt fragt nach, ob man die Preise etwas besser sichtbar erläutern könnte.
Frau Kirchbach und Herr Müller sagen, dass im Oktober für die Bereiche BO2 und BO3 die Erhebung durchführen werden. Außerdem gibt er Hinweise zum progressiv gestalteten Preissystem für das Parken.

Herr Hasse fragt, ob 30 % dort geparkt haben, welche in angrenzende Bereiche fahren würden oder parken und zahlen? Frau Kirchbach zeigt die Folie noch einmal… Herr Dr. Otten fragt nach dem Tagesticket, ob dies für jemanden, der als Besucher übernachten möchte, nicht attraktiver wäre. Frau Kirchbach bringt an, dass man ja den Anwohner bevorzugen möchte…

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen:

1.Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkzone „E“ mit Bewohnerparkausweis eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt.

 

2.In der Bewohnerparkzone "E" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze ausgeschildert sind. Die Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis "E" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.

Im Bereich „E“ werden folgende Straßen als Bewohnerparkzone ausgeschildert:

      Chlodwigstraße,

      Elsa-Brändström-Straße,

      Kardinalstraße,

      Margratenstraße,

      Pippinstraße,

      Rolandstraße (Haus Nr. 24 bis 96 und Haus Nr. 1 bis 61)

      Rolandplatz.

 

Die Parkstände auf der

      Krefelder Straße (zwischen Haus Nr. 2 – 54) und auf der

      Rolandstraße (zwischen Haus Nr. 2 – 22)

werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone „E“ mit Parkschein“ beschildert.

 

3.Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb der Zone „E“ verzichtet.

 

4.Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird auf montags bis samstags 09.00 Uhr bis 21.00 Uhr festgesetzt.

 

5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr.

 

6. Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.

 

7.Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.

 

8.Die Einrichtung der Bewohnerparkbereiche „E“ soll schnellstmöglich erfolgen und bei positiver Beratung der Vorlage zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „E2“ zeitgleich mit dieser eingerichtet werden.

 

9.Dem Rat wird empfohlen, folgende Sonderparkberechtigung zu beschließen:

a)Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich),

b)Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,

c)Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird

d)Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen

 

10. Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage