06.09.2017 - 12 Einrichtung der Bewohnerparkzone "E2" (Alkuinst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum:
- Mi., 06.09.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Kirchbach erläutert die Bewohnerparkzoneneinführung für „E2“ mit Unterstützung durch PP-Präsentation.
Herr Dr. Otten bestätigt den vorhandenen Parkdruck – Fraktion hält es für nachvollziehbar, dass die Bew.-Parkzone eingeführt wird. Parksuchverkehr geht natürlich dann in angrenzende Straßen. Frage zum Tagesticket 5,- € - Vorschlag 6,- €.
Herr Schnitzler fragt nach der Erfahrung in den Anliegerstraßen (Anliegerkontrolle). Herr Müller erläutert die Problematik, was das Durchsetzen für die Kolleginnen des Ordnungsamtes angeht. Herr Schnitzler schlägt ein Einholen eines Stimmungsbildes vorschlagen. Herr Müller erläutert, dass auch dies ein schwieriges Thema ist.
Herr Ferrari kann die Bewohneraussagen „kein Parkdruck“ gut nachvollziehen – andererseits gibt es „nebenan“ eine Parkzone, somit ist mit überlaufendem Parksuchverkehr zu rechnen. Thema Anlieger-Verkehrsregelung: Kontrolle ist eigentlich nur beim anfahrenden PKW kontrollierbar. Dies spricht gegen eine Anliegerverkehr-Regelung und FÜR diese Bewohnerparkzone. Herr Klopstein fragt nach der Bezirklichkeit und der Überbezirklichkeit von Aachener Straßen. Herr Müller gibt darüber Auskunft: Straßenverzeichnis. Frau Diepelt vermisst „neue Straßennamen“. Herr Deloie schließt sich den Argumenten von Hr. Ferrari beim Thema Anliegerverkehr an – mit der Regelung der Bewohnerparkzone fahren alle dort viel besser.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen:
1.Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkzone "E2" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt.
2.In der Bewohnerparkzone "E2" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt. Die Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis "E2" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.
Folgende Straßen werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert:
Alkuinstraße,
Eginhardstraße und
Normannenstraße
Die Parkstände auf der Krefelder Straße (Hausnr. 56 - 90) und auf der Passstraße (Hausnr. 110 - 174 und 151 – 155) werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone „E2“ mit Parkschein“ beschildert.
3.Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern innerhalb des Viertels verzichtet.
4.Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird gemäß Tarifzone II montags bis freitags von 9:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 14:00 Uhr festgesetzt.
5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
6. In der Bewohnerparkzone „E2“ wird ein Tagesticket für 5,00 € eingeführt.
7.Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.
8.Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.
9.Die Einrichtung der Bewohnerparkbereiche „E2“ soll schnellstmöglich erfolgen und bei positiver Beratung der Vorlage zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „E“ zeitgleich mit dieser eingerichtet werden.
10. Dem Rat wird empfohlen, folgende Sonderparkberechtigung zu beschließen:
a)Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich),
b)Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,
c)Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird
d)Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen
11.Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
3,8 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
72,4 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
3 MB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
506,6 kB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
588,3 kB
|