06.09.2017 - 4 Parkraumbewirtschaftung in der Severinstraße / ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Havertz, FB 61, erläutert den Sachverhalt und berichtet von durchgeführten Ortsterminen in dieser Angelegenheit.

 

Herr Bode, CDU, erwidert, dass die Bezirksvertretung Eilendorf hier gänzlich anderer Auffassung sei und verweist auf den interfraktionellen Antrag mit dem ein zeitlich eingegrenztes Parken von 1 Stunde in der Zeit von 09.00 bis 19.00 Uhr gefordert wird.

Die Parkplätze vor dem Ärzte- und Geschäftshaus in der Severinstraße könnten schräg angelegt werden, damit ein leichteres Ein- und Ausfahren ermöglicht wird. Zuerst sollte dies mittels einer Markierung dargestellt werden und bei Bewährung könnten später bauliche Maßnahmen erfolgen.

 

Herr Havertz, FB 61, rät hiervon ab, da dann PKW’s, aufgrund des Schrägparkens, zu weit in den Straßenraum hineinragen.

 

Die Bezirksvertretung Eilendorf teilt diese Bedenken nicht, denn als Variante könnten die einzelnen Stellplätze breiter gemacht werden, um diesen Effekt zu reduzieren. Es wird auf den Beschlussvorschlag des Antrages verwiesen und um die Schrägparkregelung ergänzt.

 

Angesprochen auf die großflächige Bordsteinabsenkung auf der gegenüberliegenden Straßenseite sagt Herr Havertz zu, die Zufahrtssituation der dortigen Werkstatt verwaltungsseitig zu prüfen und gegebenenfalls müsse hier gegengesteuert werden.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beauftragt die Verwaltung mit der Einrichtung eines zeitlich begrenzten Parkens von einer Stunde, mit Verpflichtung zur Nutzung einer Parkscheibe, in der Severinstraße in Aachen-Eilendorf vor dem Ärzte- und Geschäftshaus Ecke Von-Coels-Straße 55-57 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr und beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob eine Markierung mit Schrägparkregelung zur Verbesserung der Ein- und Ausfahrt geboten ist, gegebenenfalls unter Wegfall eines Parkplatzes.

 

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Anlagen zur Vorlage