06.09.2017 - 10 Neufassung der Satzung der Stadt Aachen über Er...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Datum:
- Mi., 06.09.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne begrüßt Herrn Larosch, Leiter des Fachbereichs Bauverwaltung.
Herr Larosch stellt den Entwurf zur Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Aachen (Sondernutzungssatzung) vor. Die Präsentation ist in Allris als Anlage beigefügt.
Im weiteren Verfahren werden die Anregungen, Wünsche und Kritikpunkte aller im Verfahren Beteiligter geprüft. Die Ergebnisse des Abwägungsprozesses werden dem Rat der Stadt Aachen zur Entscheidung vorgelegt.
Herr Bezirksvertreter Pontzen begrüßt die vorgesehenen Änderungen und möchte wissen, ob sich eine vergleichbare Neufassung der Stadt Münster dort bewährt habe. Herr Larosch bejaht dieses und sieht die örtliche Situation (Studentenstadt, Außengastronomie, Fahrradnutzung) durchaus als vergleichbar. Auf weitere Nachfrage erläutert Herr Larosch, dass die Werbebeschilderung nicht unter die Bestimmungen der Sondernutzungssatzung sondern der Werbesatzung, die sich nach Bauordnungsrecht richtet, fällt.
Herr Bezirksvertreter Feil erkundigt sich, ob die Neufassung neben einer Liberalisierung evtl. auch Einschränkung der bisher erlaubten Sondernutzungen darstellt. Herr Larosch erläutert, dass zur Wahrung der Barrierefreiheit und Konfliktgefahr z.B. mit mobilitätseingeschränkten Verkehrsteilnehmern (Sehbehinderte, Rollator-, Rollstuhlnutzer) mit der Änderung auch Einschränkungen von Sondernutzungen – im Vergleich zur derzeit geltenden Sondernutzungssatzung - verbunden sein können. Auf den Schutz dieser Personengruppe wurde bei der Neufassung mehr Wert gelegt.
Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn stellt fest, dass die Neufassung die Forderungen der Ratsanträge widerspiegelt. Auf seine Nachfrage, ob die Sondernutzungen für die Außengastronomie jährlich neu beantragt werden müssen, erklärt Herr Larosch, dass diese auch unbefristet z. B. für den beantragten Zeitraum erteilt werden könnten, aber unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerruf stehen, um auf aktuelle Besonderheiten (z.B. eine Veranstaltung auf dem Marktplatz) reagieren zu können.
Anlagen zur Vorlage
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