19.10.2017 - 4 Jahresabschluss zum 31. 12. 2016 und Lageberic...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Betriebsausschuss Theater und VHS
- Datum:
- Do., 19.10.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- E 42 - Volkshochschule
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Der Vorsitzende des Betriebsausschusses, Herr Bruynswyck, bedankt sich für das gute
Jahresergebnis. In der anschließenden Diskussion merkt Frau Reuß an, dass der „Lohn für gute Arbeit“, in diesem Fall der Jahresüberschuss, auch dem Betrieb wieder zufließen soll, und stellt den Antrag, dass der Überschuss in voller Höhe der Rücklage zugeführt werden soll. Frau Crumbach-Trommler und Herr von Heyn danken für das gute Ergebnis und für die gut lesbare Aufbereitung der statischen Daten und schließen sich der Antragstellung an. Herr Fischer merkt kritisch an, dass weiter die Zahl der pädagogischen Mitarbeitenden sinke und nur eine halbe Stelle neu besetzt worden sei. Frau Dr. Blüggel führt aus, dass dies nicht den Tatsachen entspreche. Vielmehr habe es insgesamt fünf Neueinstellungen gegeben und demnächst kämen noch 1,5 befristete Projektstellen hinzu.
Frau Tyla ergänzt, dass die frühere Zahl des pädagogischen Personals auch die befristet Beschäftigen in Projekten enthalten habe; die Reduzierung der Stellen sei auf das Auslaufen dieser Projekte zurückzuführen.
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule beschließt einstimmig, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:
Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule nimmt den geprüften Jahresabschluss 2016 einschließlich dem Lagebericht 2016 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss 2016 sowie den Lagebericht 2016 gemäß § 4 EigVO NRW festzustellen und das Jahresergebnis 2016 über das Eigenkapital- Rücklagekapital zu verrechnen (§ 14 Abs. 4 Satzung der VHS) und den erwirtschafteten Betrag in voller Höhe von 346 TEUR in die Rücklage zu übernehmen.
Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gem. § 5 EigVO NRW.
Weiterhin beantragt der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule seine Entlastung gem. § 4 EigVO NRW durch den Rat der Stadt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,7 MB
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