10.10.2017 - 6 Herstellung des Benehmens zur Festsetzung der a...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Linden berichtet über Irritationen der übrigen städteregionalen Kommunen, dass die städteregionale Umlage höher ausfalle, da eine erhöhte Ausgleichzahlung an die Stadt Aachen zu leisten sei. Auch wenn dies finanzmathematisch korrekt sei, bleibe es dennoch schwer zu erklären.

Er fragt nach, ob es korrekt sei, dass die Umlage an die Städteregion im Jahr 2017 ohne Ausgleichzahlung ca. 186 Mio. Euro betrage.

 

Frau Grehling bestätigt die Höhe der städteregionalen Umlage im Jahr 2017.

 

Ratsherr Linden weist darüber hinaus auf umfangreiche Diskussionen zur Neustrukturierung der Umlagebeziehung zwischen Stadt Aachen und Städteregion hin und bittet diesbezüglich um Erläuterung.

 

Frau Grehling erläutert, dass die Umlage zunächst entsprechend der Bestimmungen der Kreisordnung festgelegt werde. Basis für die Anwendung des durch die Städteregion festgelegten Umlagesatzes seien die sog. Umlagegrundlagen, die das Aufkommen der allgemeinen Deckungsmittel der Stadt abbilden. Die im Vergleich zu den übrigen Kommunen der Region deutlich wirtschaftsstärkere Stadt Aachen bildet dabei etwa 50 % der Umlagegrundlagen ab.

Der nach diesen Regelungen ermittelten Umlage würden in der Ausgleichsberechnung die tatsächlichen Kosten der an die Städteregion übertragenen Aufgaben gegenübergestellt. Der Differenzbetrag würde – dem Grunde nach unabhängig davon, zu wessen Gunsten er ausfällt – im Wege der Ausgleichzahlung ausgeglichen. In jüngster Zeit seien dabei die im Wege der Umlage durch die Städteregion vereinnahmten „Vorausleistungen“ stärker angestiegen als die Kosten der übertragenen Ausgaben. Dies liege insbesondere darin begründet, dass die Ausgleichsrücklage der Städteregion, deren Inanspruchnahme in der Vergangenheit die Regionsumlage entlastete und darüber nur die übrigen regionsangehörigen Kommunen begünstigte, entfallen ist.

 

Nunmehr werde eine „differenzierte“ Umlage diskutiert, nach der bereits bei der Vorausleistung der Stadt im Rahmen der städteregionalen Haushaltsplanung auf die voraussichtlichen Kosten der Aufgabenübertragung abgezielt werden soll und nicht mehr – wie bisher – auf Umlagesatz und -grundlagen nach der Kreisordnung. Dadurch würden die millionenschweren Verwerfungen in den Abrechnungen zwischen Kosten und Umlage für beide Seiten haushaltsneutral entfallen. Eine derartige Anpassung des Abrechnungsmodus sei bisher seitens des Landesgesetzgebers nicht befürwortet worden.
Unabhängig von dieser Diskussion des Abrechnungsmodus müsse jedoch zur Wahrung der Belastungsneutralität weiterhin eine jahresbezogene Schlussrechnung der tatsächlichen Kosten und Vorausleistungen erfolgen, da sich im Laufe eines Haushaltsjahres zwischen Ist und Plan naturgemäß Veränderungen ergäben, die ebenfalls zum Ausgleich gebracht werden müssen.
Dies habe sich zuletzt angesichts der erheblichen unterjährigen Finanzhilfen des Bundes in Bezug auf die Sozialleistungen gezeigt, die ebenfalls eine Ursache für die verstärkte Verwerfung zwischen Umlage und tatsächlichen Kosten darstelle.

 

Unabhängig von der Frage einer möglichen Veränderung des Abrechnungsmodus sei die auch im Land diskutierte inhaltliche Erweiterung der Städteregion zu betrachten. Auch bei einer weiteren Aufgabenverteilung hin zur Städteregion müsse der Grundsatz der Belastungsneutralität gewahrt bleiben.

 

Ratsherr Linden bedankt sich für die Ausführungen. Ergänzend fragt er, ob Gespräche mit dem Land avisiert seien und ob die Stadt Aachen hinsichtlich der Umlagemethodik die gleiche Zielsetzung verfolge wie die Städteregion. Diese hoffe auf eine veränderte Methodik bereits zum Haushalt 2019.

 

Frau Grehling antwortet, dass sich auch die Stadt Aachen mit dem Land abstimmen müsse. Auch der Stadt sei an einer Vereinfachung im Sinne eines Bürokratieabbaus gelegen, allerdings nur unter der Bedingung, dass auch einer differenzierten Umlage weiterhin eine Abrechnung der tatsächlichen jahresbezogenen Kosten folge. Andernfalls werde das Gebot der Belastungsneutralität nicht eingehalten.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt einstimmig die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage