09.11.2017 - 4 Wettbewerb "Charlottenstraße / Sophienstraße"hi...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Für die Fraktion Die Linke erläutert Herr Klopstein, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte nicht gefolgt sei. Es sei nicht ersichtlich, warum hier ein Wettbewerb und eine Planung auf der Grundalge von §34 BauGB durchgeführt werden sollten, wenn doch bereits ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst worden sei. Unabhängig von der Art des Verfahrens wolle seine Fraktion aber sichergestellt wissen, dass in diesem Bereich Wohnraum für alle Preissegmente mit einer Quote für öffentlich geförderten Wohnungsbau von 20% - 40% entstehe.

 

Für die CDU-Fraktion beantragt Herr Gilson, den Beschluss um die Bitte an den Investor zu ergänzen, jeweils zwei Sachpreisrichter plus Vertreter aus dem Bereich der Politik zu berücksichtigen.

 

Für die Fraktion der Grünen signalisiert Herr Rau grundsätzlich Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung. Bei dem Gebiet handele es sich um einen sensiblen Bereich mit städtebaulich und denkmalpflegerisch besonderen Anforderungen, die Entscheidung, hier einen Wettbewerb durchzuführen sei in jedem Fall zu begrüßen. Im Wettbewerbsverfahren könnten Verwaltung und Politik auch auf geeignete Weise eingebunden werden. Die Parallelität von Planung nach §34 BauGB und Aufstellungsbeschluss sei nicht unüblich und könne gewährleisten, dass im Konfliktfall ein planungsrechtliches Steuerungsinstrument zur Sicherung der städtebaulichen Ziele zur Verfügung stünde. Hinsichtlich der möglichen Realisierung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau stimme man der Fraktion Die Linke zu, sehe aber die Schwierigkeit, dies bei einem Anspruch nach §34 BauGB rechtlich abzusichern. Dennoch plädiere man dafür, im Namen des Ausschusses eine dringende Bitte an den Investor zu richten und den heutigen Beschluss entsprechend zu ergänzen.

 

Für die SPD-Fraktion schließt sich Herr Plum seinem Vorredner an. Auch seine Fraktion habe Überlegungen angestellt, wie man die Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau erreichen könne. Letztlich sei dies nur auf freiwilliger Basis möglich, einfacher zu realisieren seien geförderte Wohneinheiten vermutlich im weiteren Wettbewerbsbereich, wo man im Neubau bessere Möglichkeiten habe, die Förderbedingungen zu erfüllen. Hierzu wolle man die Verwaltung beauftragen, Gespräche mit dem Investor zu führen.

 

Herr Schaffert betont, dass es sich beim Wettbewerbsgebiet nicht um eine städtische Fläche handele, so dass die Kooperation mit dem Investor entscheidend sei. Der Wettbewerb werde auf der Grundlage existierender Baurechte nach §34 BauGB durchgeführt, ein Eingreifen über den Aufstellungsbeschluss komme nur in Betracht, wenn die städtebaulichen Zielsetzungen gefährdet seien, ein solcher Konfliktfall sei aber derzeit nicht erkennbar. Man hoffe, über das Wettbewerbsverfahren die besten Lösungsideen zu finden, sollten diese nicht nach §34 BauGB realisierbar sein, müsse man sich mit dem Investor über das weitere Vorgehen einigen.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss beschließt den vorgelegten Entwurf der Auslobung als Grundlage für den Wettbewerb „Charlottenstraße / Sophienstraße“.

 

Der Ausschuss vertritt grundsätzlich die Position, dass die Realisierung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau im engeren oder weiteren Wettbewerbsgebiet wünschenswert ist und bittet die Verwaltung, entsprechende Gespräche mit dem Investor zu führen.

 

Zudem bittet der Ausschuss darum, bei der Zusammensetzung des Preisgerichts zwei stimmberechtigte Sachpreisrichter plus Vertreter aus den Reihen der Politik zu berücksichtigen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=3760&TOLFDNR=83549&selfaction=print