05.12.2017 - 3 Mitteilungen und Berichte: öffentlicher Teil

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Beratung

Frau Grehling berichtet, dass die Entwicklung der Gewerbesteuer weiterhin sehr erfreulich sei. Die Sollstellungen überstiegen den Ansatz derzeit deutlich, was unter anderem einer Rückzahlung zugunsten der Stadt Aachen in Höhe von fast 10 Mio. Euro für die Steuerjahre 2007/2008 zu verdanken sei. Augenblicklich werde geprüft, inwiefern die hohen Sollstellungen aus Nachveranlagungen bzw. Korrekturen wert- und v.a. nachhaltig auch für die Jahre 2018 ff. berücksichtigt werden können, was in Gänze nicht in Betracht gezogen werden könne. Dabei würde insbesondere auch der Verlauf der Sollstellungen im Dezember ausgewertet, da hier nach entsprechender rechtlicher Systematik nur Abgänge verzeichnet werden können, auch wenn im Augenblick mit Ausnahme der bereits in einer der letzten Sitzungen beschriebenen notwendigen Rückstellungsbildung solche Belastungen zur Zeit nicht erkennbar seien.

In der Folge könne aber der im Rahmen der Haushaltsplanung bisher unterstellte Gewerbesteueransatz bis zum bündelnden Finanzausschuss voraussichtlich positiv korrigiert werden. Sie weist ergänzend darauf hin, dass eine derart deutliche Verbesserung der Gewerbesteuer im Ergebnis nicht nachhaltig auch für die Folgejahre angesetzt werden könne. Aufgrund der Korrelation mit den Gewerbesteuerumlagen sowie den Schlüsselzuweisungen könne erfahrungsgemäß lediglich von einer Netto-Haushaltsentlastung von rund 20 % eines einzuplanenden Aufkommens der Gewerbesteuer ausgegangen werden.

 

Frau Grehling führt weiter aus, dass sich in der Folge auch die Liquiditätssituation entspanne und entgegen der Vorjahre kein Anstieg des Kassenkreditvolumens erwartet werde. Dies liege nicht zuletzt auch in den zwischenzeitlich liquide verwirklichten Ersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen/Ausländern begründet. Dabei sei jedoch wie im Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2018 aufgeführt lediglich mit einer Erstattungsquote von rund 90 % zu rechnen.

 

Abschließend weist Frau Grehling darauf hin, dass die Kosten der Masterplanung, die für die erwarteten Förderungen im Zusammenhang mit dem „Diesel-Gipfel“ erforderlich ist, gegenüber der in der Sitzung des Rates vom 22.11.2017 beratenen Vorlage um rund 50 T€ auf rund 250 T€ angestiegen seien. Die Gesamtkosten würden nach Abstimmung mit dem Bundesministerium vollständig gefördert, sodass eine Bereitstellung der Mittel im Rahmen unterjährigen Bewirtschaftung erfolge.

 

Ratsherr Fischer fragt, wie hoch die Sollstellungen der Gewerbesteuer unter Berücksichtigung der beschriebenen Sondereffekte ausfielen.

 

Frau Grehling antwortet, dass derzeit von einer nachhaltigen Gewerbesteuersollstellung von rund 190 Mio. Euro ausgegangen werde, sodass im Ergebnis von einer bereinigten Sollstellung in der Größenordnung von ungefähr 190 Mio. Euro nach jetzigem Stand als Berechnungsgrundlage für die Haushaltsplanung 2018 ff. auszugehen sei. Ergänzend sei die Rückstellungszuführung in Höhe von rund 5,8 Mio. Euro noch in Abzug zu bringen.