05.12.2017 - 4 Therapeutische Versorgung in städtischen Kinder...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Brötz merkt an, dass sich die Vorlage am Ratsbeschluss vom 22.03.2017 orientiere. Der Rat habe die Verwaltung beauftragt, eine bedarfsorientierte Neukonzeption zu entwickeln, die verschiedene Möglichkeiten einer inklusiven Betreuung von Kindern in Aachen unter Einbeziehung aller Akteure darstelle. Ziel hierbei sei es, eine finanzierbare Lösung zu finden, die den Bedürfnissen der zu fördernden Kinder angemessen entgegenkomme. Diese Vorgabe sei mit der Vorlage umgesetzt worden. Die Neukonzeption sei als Einstieg in die Entwicklung eines gesamtstädtischen Inklusionskonzeptes gedacht, welches derzeit in Kooperation mit den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe erstellt werde. Die Gespräche hierzu seienerfreulicherweise nach Beendigung des Moratoriums der freien Träger wieder aufgenommen worden.

 

Frau Scheidt dankt der Verwaltung für die ausführliche und verständliche Vorlage. Sie sei erfreut über die erreichten Fortschritte in der Angelegenheit und insbesondere über die Zusammenarbeit zwischen den Trägern der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe. Vorrangiges Ziel müsse eine bestmögliche Unterstützung von Kindern und ihren Familien darstellen. Sie sei optimistisch, dass dies gemeinsam mit den freien Trägern erreicht werden könne.

 

Frau Navvabi-Garakani dankt Herrn Brötz für die einleitenden Worte. Die freien Träger seien erfreut über die gemeinsame Erarbeitung des Inklusionskonzeptes. Die Thematik sei auch bereits in einer Sitzung der AG § 78 SGB VIII „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege“ besprochen worden. Wichtig sei, zunächst Ziele und Konzepte zu erarbeiten und im Anschluss hieran zu prüfen, welche Ressourcen benötigt würden. Sie bittet darum, den Beschlussvorschlag der Vorlage dahingehend zu erweitern, dass das Inklusionskonzept in Zusammenarbeit mit den freien Trägern erarbeitet würde.

 

Herr Tillmanns schließt sich dem Dank an die Verwaltung an. Er befürworte zum einen die Zusammenarbeit und die Bündelung des vorhandenen Wissens der Träger der öffentlichen und der freien Kinder- und Jugendhilfe. Zum anderen sei die sozialräumliche Betrachtung sinnvoll, da sich so die Bedarfe von Kindern und ihrer Familien genauer feststellen lassen könnten. Hier müsse jedoch überlegt werden, welche vorhandenen Ressourcen benötigt und gebündelt werden können. Weiterhin wünsche er sich, dass sich das Konzept an alle Kindertageseinrichtungen unabhängig ihrer jeweiligen Trägerschaft richte.

 

Herr Krott unterstreicht die Wichtigkeit einer sozialräumlichen Betrachtung.

 

Der Beschlussvorschlag der Vorlage wird unter Punkt 2 um die Anmerkungen von Frau Navvabi-Garakani ergänzt. Es wird über den geänderten Beschlussvorschlag abgestimmt.  

 

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Beschluss:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss beauftragt die Verwaltung, das gesamtstädtische Inklusionskonzept unter Beteiligung der AG § 78 SGB VIII weiter auszuarbeiten und dabei den dargestellten sozialräumlich orientierten Ansatz mit einzubeziehen.
     

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

Einstimmig.

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