14.12.2017 - 10 Neuregelung zu Ausnahmegenehmigungen für Handwe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Mobilitätsausschuss
- Datum:
- Do., 14.12.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Frau Rhie teilt mit, ihre Fraktion sehe die unterschiedlichen Gebühren kritisch. Eine einheitliche Regelung wäre besser gewesen.
Frau Ernst antwortet, die Verwaltung sehe es genauso kritisch. Leider sei der Versuch, mit anderen Kommunen eine einheitliche Regelung zu schaffen, nicht gelungen, obwohl man verschiedene Vorschläge gemacht habe. Die Entscheidung der Städteregion stehe noch aus.
Herr Achilles findet eine Ungleichbehandlung nicht sinnvoll. Die Handwerker sollten gleichgestellt
werden.
Herr Blum ist der Meinung, die Diskussion sollte auf das Land verlagert werden. Das Ministerium habe die bisherige Regelung bereits in 2015 aufgehoben. Da habe man schon länger die Gelegenheit gehabt, über Positionen zu reden. Gut sei es, dass eine Einigung mit der Städteregion in Aussicht sei.
Frau Rhie stellt einen Änderungsantrag zum Beschluss, wonach die Verwaltung sich für eine landesweit einheitliche Gebührenfestsetzung einsetzen soll, sowie für die Regelung, dass Ausnahmegenehmigungen weiterhin nur in der Kommune zulässig sein sollen, in der der Betriebssitz liegt.
Unter Berücksichtigung der beantragten Änderungen fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beauftragt die Verwaltung, sich für eine landesweite einheitliche Gebührenfestsetzung und die Regelung einzusetzen, dass Ausnahmegenehmigungen weiterhin nur in der Kommune zulässig sind, in der der Betriebssitz liegt.