06.12.2017 - 6 30. Nachtragssatzungzur Satzung über die Straße...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Auf die Vorlage wird verwiesen.

 

Herr Meyer von der CDU-BF berichtet über die Feststellung seiner Fraktion, dass die Heussstraße im Stichstraßen-Negativ-Katalog aufgenommen werden solle. Es handele sich um eine bestehende Wegeverbindung zum Netto-Markt und die Verbindung zum neuen Vennbahncenter an der Trierer Straße. Weiterhin seien in diesem Bereich öffentliche, gebührenfreie Parkplätze vorhanden. Mit Aufnahme der Sackgasse Heussstraße in die Negativliste würde den Anwohnern nicht nur die Bürgersteigreinigung, sondern auch Winterdienst für die Fahrbahn auferlegt. Er schlägt deshalb folgenden geänderten Beschlussvorschlag vor:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die vorgelegte 30. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen mit folgender Änderung zu beschließen:

Die Straße Heussstraße soll aufgrund der bereits bestehenden Wegeverbindungen und der neu entstehenden Wegeverbindung zum Vennbahncenter sowie wegen der an der Straße liegenden öffentlichen Parkflächen nicht in den Stichstraßen-Negativkatalog (Ziffer 5) aufgenommen werden.

 

Herr Maier vom Aachener Stadtbetrieb nimmt Bezug auf seine Ausführungen und erklärt ergänzend, dass grundsätzlich alle Stichstraßen in den Negativ-Katalog aufgenommen würden. Die Angelegenheit werde deshalb in der morgigen Sitzung des Betriebsausschusses diskutiert. Sollte man in diesem Fall zu anderen Erkenntnissen kommen, werde die Satzung ggfls. geändert.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die vorgelegte 30. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen mit folgender Änderung zu beschließen:

Die Straße Heussstraße soll aufgrund der bereits bestehenden Wegeverbindungen und der neu entstehenden Wegeverbindung zum Vennbahncenter sowie wegen der an der Straße liegenden öffentlichen Parkflächen nicht in den Stichstraßen-Negativkatalog (Ziffer 5) aufgenommen werden.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage