07.03.2018 - 4 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner; a...

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Beratung

Es wurde eine schriftliche Anfrage gestellt, die Fragestellerin war während der Sitzung anwesend.

 

Herr Brötz, Leiter des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule, erklärt einleitend, dass es um die Frage der Abzüge im Jahr 2017 gehe, die wegen Krankheit und Urlaub nicht an Tagespflegepersonen ausgezahlt werden musste.

Hierzu sei Folgendes zu sagen: Ansprüche für die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege bestanden von März bis Dezember 2017 in Höhe von 3,983 Mio. Euro. Die Verwaltung habe 183.000 Euro für Ausfallzeiten der Tagespflegepersonen und für Ausfallzeiten der Kinder in Abzug gebracht. Der prozentuelle Anteil des Betrages, der eigentlich zur Auszahlung hätte kommen sollen, liege damit bei 4,6 %.

Bei der Kalkulation der Stundensätze für die Tagespflegepersonen habe man allerdings 17 % zugrunde gelegt. Entsprechend seien statt der 17 %, die implizit in der Kalkulation der Stundensätze enthalten seien, wurden nur 4,6 % abgezogen, das heißt, 396.000 Euro von dem, was eigentlich auch hätte abgezogen werden können lt. der Kalkulation der Stundensätze ist dann noch zusätzlich bei den Tagespflegepersonen verblieben.

 

 

Mündliche Fragen:

 

1.Frage von Frau K., Aachen

betr.: Augustinerwald

- gerichtet an den Oberbürgermeister

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Frau K. stellt sich als Vorsitzende der Bürgerinitiative Augustinerwald und fragt, welche Pläne die Stadt Aachen mit der Wahrnehmung des Vorverkaufsrechtes bezüglich des Gebietes Camp Hitfeld verfolge bzw. warum die Stadt Aachen dieses Gelände nicht früher gekauft habe.

 

Der Oberbürgermeister erklärt, dass es zwar derzeit allgemeine, aber keine konkrete Planung zur Verwendung des Grundstücks gebe, eine solche in den vergangenen Jahren auch immer wieder diskutiert worden sei.

Ein Vorkaufsrecht könne jedoch immer nur dann beansprucht werden, wenn ein Grundstück an einen Dritten verkauft werde. Diese Situation sei nun eingetreten. Eine konkrete Beschlusslage zur Nutzung des Grundstücks sei noch nicht vorhanden, auch in die entsprechende Diskussion sei man noch nicht getreten. Allerdings sei der Flächenbedarf im Stadtgebiet hinsichtlich der Gewerbeflächenentwicklung deutlich spürbar.

 

Frau K. bezieht sich auf die stete Lokal-Berichterstattung über den Erhalt von Waldflächen und die Planung eines Solarfeldes auf dem Gelände Camp Hitfeld, die von der Bürgerinitiative Augustinerwald ausdrücklich befürwortet werde, und fragt weiterhin nach, ob dies noch in der Planung sei.

 

Der Oberbürgermeister gibt an, diese Frage aufgrund des derzeitigen Entwicklungsstandes noch nicht abschließend beantworten zu können. Da es sich bei diesem Thema um ein solches handele, das der öffentlichen Diskussion bedürfe, biete er gerne den direkten Austausch an, sobald die Frage im Zuge des Bauleitplanverfahrens zu diskutieren sei.

 

 

2.Frage von Herrn Dr. R., Aachen

betr.: Augustinerwald

- gerichtet an Beigeordneten Wingenfeld

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Dr. R. bezieht sich auf einen Beschluss des Planungsausschusses aus 2005, mit dem dieser den Antrag bezüglich einer Gewerbeansiedlung und Wohnbebauung auf dem Camp Hitfeld ablehnte. Er fragt, ob dieser Beschluss noch aktuell sei.

 

Beigeordneter Wingenfeld führt aus, dass nach Ausübung des Vorkaufsrechtes in konkretere Planungen getreten werde. Er gehe jedoch davon aus, dass die Grundzüge des Entwicklungsgebietes - und damit auch die Zuschlagung einer Teilfläche zum Augustinerwald - erhalten blieben.

 

Herr Dr. R. fragt ergänzend nach, ob damit, im Gegensatz zu dem Beschluss aus dem Jahre 2005, doch eine Wohnbebauung oder eine Gewerbeansiedlung möglich sein könnte.

 

Beigeordneter Wingenfeld legt dar, dass diese Möglichkeit nicht auszuschließen sei, es der Stadt Aachen jedoch auch um die Sicherung von Flächen für Ausgleichsmaßnahmen gehe. Konkrete feststehende Planungen gebe es derzeit aber noch nicht.

 

 

3.Frage von Frau L., Aachen

betr.: Eicher Stollen

- gerichtet an den Oberbürgermeister

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Frau L. erklärt, ihr Trinkwasser vom Eicher Stollen zu beziehen, der laut aktueller Berichterstattung nicht mehr als Reservoir zur Verfügung stehe. Sie fragt nach der Verlässlichkeit dieser Aussage.

 

Der Oberbürgermeister erklärt, dass es zwar im Bereich der Wasserversorgung Umorganisationen gegeben habe, der Eicher Stollen hierbei aber keine Rolle gespielt habe. Auch sei die Frage des Betriebs des Eicher Stollens nie Beratungsgegenstand in den politischen Gremien oder in den zuständigen Unternehmen gewesen. Sicherlich könne er für die Zukunft eine solche Frage nie mit Sicherheit ausschließen, aktuell sei sie jedoch nicht.

 

 

4.Frage von Frau K., Aachen

betr.: Tagespflegepersonen

- gerichtet an Herrn Brötz

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Frau K. stellt sich als Tagespflegeperson vor und fragt, wann mit dem Abschluss der Evaluation und der Bekanntmachung der Ergebnisse hieraus zu rechnen sei.

 

Die Evaluation der Richtlinie werde in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 25. April vorgestellt werden, so Herr Brötz, Leiter des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule. Hierzu sei man im Vorfeld mit dem Verein für familiäre Tagesbetreuung ins Gespräch gegangen und habe die für den Verein wesentlichen Elemente in die Evaluation einfließen lassen.

 

Frau K. konstatiert ihre Frage ergänzend, dass das mit der Evaluation einhergehende Ziel, den Tagespflegepersonen 25 % mehr Honorar zukommen zu lassen, nicht erreicht worden sei. Sie fragt, ob nach der Evaluation die Satzung entsprechend rückwirkend angepasst werde, da ein großer Teil dieses Geldes offensichtlich nicht bei den Tagespflegepersonen angekommen sei.

 

Herr Brötz erklärt, die Ergebnisse der Evaluation hier nicht vorwegnehmen zu wollen. Diese würden in der benannten Sitzung politisch beraten.

 

Frau K. fragt weiter, ob die Tagespflegepersonen in die Beratung einbezogen würden.

 

Inzwischen seien 30 Klageverfahren gegen die Richtlinie anhängig, so Herr Brötz, weshalb sich eine Einbeziehung der Klägerinnen in das Diskussionsverfahren als schwierig darstelle.

 

 

5.Frage von Frau W., Aachen

betr.: Tagespflegepersonen

-gerichtet an Herrn Brötz

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Frau W., ebenfalls Tagespflegeperson, fragt, in welcher Höhe sich im Jahr 2017 tatsächlich Mehrkosten nach Abzug der Rückforderung wegen Krankheit, Urlaub oder Überschreitung der 28 Kinderfehltage ergeben haben und verweist auf die Prognose hierzu, laut derer aufgrund der neuen Richtlinie Mehrkosten in Höhe von 1,3 Mio. Euro angesetzt worden seien.

 

Herr Brötz verweist auf die ausführliche Vorstellung der Ergebnisse in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 25.04.2018, die unter Berücksichtigung aller Indikatoren und Kennzahlen ausgewertet worden seien. Zu dieser Vorstellung seien selbstverständlich alle Interessierten eingeladen.

 

Die Nichtveröffentlichung zu einem früheren Zeitpunkt liege auch in der derzeit noch andauernden Bearbeitung des Jahresabschlusses begründet, so der Oberbürgermeister Da noch eine periodengerechte Abgrenzung erfolgen müsse, sei es auch nicht möglich, vorläufige Zahlen zu nennen.

 

 

6.Frage von Frau W., Aachen

betr.: Tagespflegepersonen

-gerichtet an Herrn Brötz

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Frau W. fragt, ob in der Evaluation berücksichtigt worden sei, dass viele Kindertagespflegepersonen auf Urlaub verzichtet und trotz Krankheit gearbeitet haben, um eben den Abzug zu vermeiden, der mit der neuen Richtlinie eingetreten sei.

 

Der Oberbürgermeister nimmt Bezug auf die vorangegangenen Ausführungen von Herrn Brötz, nach denen die Auswertung jeder Blickwinkel zugelassen worden sei, sofern die Zahlen vollständig vorlagen.

 

 

7.Frage von Frau H., Aachen

betr.: Baustelle an der Hohenstaufenallee

-gerichtet an Ratsherrn Servos

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Das frühere Grundstück der Fachhochschule Aachen in der Hohenstaufenallee liegt nunmehr schon über vier Jahre durch Baustellenstillstand brach, so Frau H.. Sie fragt, wann mit der Wiederaufnahme der Bauarbeiten zu rechnen sei. Sofern eine Wiederaufnahme nicht geplant sei, schlagen die Anrainer vor, die ausgehobene Baugrube zuzuschütten und eine Naherholungswiese anzulegen.

 

Ratsherr Servos, Vorsitzender der SPD-Fraktion, erklärt, dass ab dem 19.03.2018 der Baustellenbetrieb wieder aufgenommen werde. Mit dem Bezug sei dann 2020 zu rechnen.

 

 

8.Frage von Herrn S., Aachen

betr.: Tagespflegepersonen

- gerichtet an den Oberbürgermeister

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Herr S. fragt, ob nach der Evaluation neue Richtlinien verabschiedet werden.

 

Dies werde in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Evaluierung und der Beschlüsse der politischen Gremien hierzu entschieden, so der Oberbürgermeister.

 

 

9.Frage von Herrn S., Aachen

betr.: Kullenhofstraße

- gerichtet an den Oberbürgermeister

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Herr S. erhebt den Vorwurf, dass die Stadt Aachen bar jeder demokratischen Legitimation Fällungsgenehmigungen erteilt habe. In jedem Gremium trete man im engen Schulterschluss mit dem Universitätsklinikum auf, was ihm einen unlauteren Eindruck vermittle. Er bitte um eine entsprechende Stellungnahme.

 

Der Oberbürgermeister weist den von Herrn S. getätigten Vorwurf der Unlauterbarkeit entschieden zurück und sagt die schriftliche Beantwortung der Frage zu.