07.03.2018 - 9 I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 660 - Bisma...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 07.03.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Ratsherr Baal berichtet als Vorsitzender des Planungsausschusses, dass dieser bei einer Gegenstimme dem Beschlussvorschlag gefolgt sei und dem Rat der Stadt empfehle, entsprechend zu beschließen. Das Planverfahren drehe sich hier um das Objekt, welches als Vegla-Haus bekannt sei. Dieses sei nicht geeignet, um genutzt zu werden, sodass der Abriss angezeigt sei. Im Wesentlichen werde hier Fläche für neuen Wohnraum – zu einem wesentlichen Teil auch geförderter Wohnraum- geschaffen, so dass sich hierfür eine mehrheitliche Empfehlung für ergeben habe.
Ratsherr Deumens erklärt als, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, dass diese dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde. Grund hierfür sei insbesondere, wie bereits im Planungsausschuss dargelegt, die Höhe des Gebäudes, die in fast allen Eingaben in Zusammenhang mit der Bürgerbeteiligung kritisiert und bemängelt worden sei.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt bei vier Gegenstimmen und zwei Enthaltungen mehrheitlich wie folgt:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht Verwaltung zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 660 – Bismarckstraße/ Viktoriaallee – sowie den städtebaulichen Vertrag zur Kenntnis.
Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 660 - Bismarckstraße / Viktoriaallee - im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Bismarckstraße, Viktoriaallee und Oppenhoffallee gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Anlagen zur Vorlage
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