18.04.2018 - 10 Annahme einer Schenkung mit Zweckbindung - Zuge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Hinsichtlich des der Stadt Aachen zufallenden Vermögens aus der liquidierten Stiftung gebe es den sibyllinischen Hinweis, dass bereits Anträge zur Verwendung vorhanden seien, so Bürgermeister Plum, SPD-Fraktion. Er wolle die Frage stellen, ob dies möglich sei. 

 

Stadtdirektorin Grehling legt dar, dass im Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie kundgetan worden sei, dass die entsprechende Mittelverwendung in Projekte in der mildtätigen Verwendung beantragt werde. Bescheidungsreife Anträge habe es seinerzeit nicht gegeben und gebe es auch jetzt nicht. Vom Verfahrensweg her werde die Prüfung der Mildtätigkeit und der Summe durch die Finanzsteuerung erfolgen, während die Fachabteilung ein entsprechendes Votum abgeben werde. Die Verwendung der mildtätig zu gewährenden Mittel liege im üblichen Zuständigkeitsbereich des Sozialausschusses, der abschließend hierüber zu beraten und zu entscheiden habe. Mitnichten entscheide die Verwaltung hierüber alleine.

 

Die Allianz für Aachen bitte hier darum, die zu Verfügung stehenden Mittel ausdrücklich und ausschließlich der autochthonen Bevölkerung zugutekommen zu lassen, so Ratsherr Mohr.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt:

Der Rat nimmt die Schenkung an. Die Entscheidungen über die mildtätige Verwendung der Mittel werden dem Ausschuss für Soziales, Demographie und Integration übertragen.