16.05.2018 - 7 5. Nachtrag zur Gebührenordnung für Parkscheina...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Ratsherr Helg, Vorsitzender der FDP-Fraktion, erklärt, dass seine Fraktion der Änderung der Parkgebührenordnung nicht zustimmen werde. Sie seien mit Sicherheit auch Fans der Elektromobilität und stolz auf Aachens Vorreiterrolle, aber der Meinung, dass die Förderung der Elektromobilität nicht durch eine dann auch noch auf zwei Jahre befristete Befreiung von der Gebührenpflicht für die Parkscheinautomaten gefördert werden könne. Dies regele sich nur durch den Preis, durch die Entwicklung der Technik und durch ausreichende Lademöglichkeiten.

 

Ratsherr Deumens, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, lehnt für seine Fraktion den vorliegenden Beschlussvorschlag und damit den Nachtrag zur Gebührenordnung ebenfalls ab. Die E-Mobilität sei zwar ein Baustein, wenn es darum ginge, die Luft in Aachen besser zu machen und besser werden zu lassen, es gebe aber auch kritische Aspekte bei der E-Mobilität und bei E-Autos zu betrachten. Zum einen sei die E-Mobilität nicht so umweltfreundlich, wie immer gesagt werde, denn der Strom käme nicht nur von erneuerbaren Energien, zum anderen würden auch E-Autos die Straßen verstopfen. Ein weiterer Punkt sie die Produktion der Batterien, die Kobalt benötigten und dieser unter sehr unmenschlichen Bedingungen, vor allen Dingen im Kongo, gewonnen werde. Ziel seiner Fraktion sei es darüber hinaus, weniger und nicht kostenlosen Parkraum zu haben. Menschen, die sich ein E-Auto leisten könnten, seien auch in der Lage, die entsprechenden Parkgebühren zu zahlen.

 

Seine Fraktion werde dem Beschlussvorschlag zustimmen, so Ratsherr Teuku, Sprecher der Piratenfraktion, denn man sehe das als einen Schritt in die richtige Richtung. Er stimme aber auch seinem Vorredner zu, was die Kobaltgewinnung angehe, was aber auch an der verfehlten Außen- und Entwicklungspolitik der Bundesregierung liege. Er spricht die Diskussion im gestrigen Finanzausschuss an und fragt, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit handele, wenn ein Elektroauto an der Ladesäule parke, das Elektroauto aber nicht fähig sei, an der Ladesäule zu tanken und nur so tue.

 

Der Oberbürgermeister erklärt, dass dies nicht so einfach zu beantworten sei, weil es auch schwierig zu kontrollieren sei und es keine große Anzahl von Fällen mit genau dieser Fallkonstellation gebe. Es sei aber Fakt, dass tatsächlich viele Elektroautos die Ladesäulenplätze für längere Zeit blockierten, als sie zum Laden benötigten und somit Parkgebühren an anderer Stelle sparten. Häufig seien es auch auswärtige Gäste, die diese Säulenstandorte ansteuern würden, selbst wenn sie gar nicht laden müssten.

 

Ratsherr Teuku ergänzt, dass er auch die STAWAG-Kunden meinte, die ein Auto haben, das nur an 16 Ampere-Säulen geladen werden kann und eine 32 Ampere-Säule blockieren für Kunden, die da tanken wollten und es dann nicht könnten.

 

Der Oberbürgermeister führt aus, dass es nicht nur um 16 und 32 Ampere ginge, sondern auch um die Frage, welches Kabel zugelassen oder nicht zugelassen und damit ladefähig oder nicht ladefähig sei. Es gebe nur ganz wenige Sonderfälle, wo dies eintreten könne, aber er bezweifle, dass die Ordnungskräfte diese Spezialfälle bisher in irgendeiner Weise hätten ahnden können.

 

Ratsherr Palm, Allianz für Aachen, wird der Änderung der Parkgebührenordnung zustimmen, nicht zuletzt weil die Ratsgruppe einen entsprechenden Ratsantrag am 5. Dezember 2017 eingebracht habe.

 

Ratsfrau Rhie, SPD-Fraktion, dankt Herrn Palm für seine Steilvorlage, weil ihr dies die Möglichkeit biete, darauf hinzuweisen, dass der 12. Oktober 2017, als der Mobilitätsausschuss einstimmig beschlossen habe, der Verwaltung den Auftrag mitzugeben, eine Möglichkeit der Verbesserung der Parkraumbewirtschaftung für Elektrofahrzeuge zu erarbeiten, vor dem 5. Dezember liege. Sie gestehe allerdings ein, dass ihre Fraktion durchaus Bedenken und Einwände hatte, die in der Oktobersitzung diskutiert wurden. Einerseits habe die Elektromobilität ein großes Potenzial, gerade das Problem der schlechten und ungesunden Luft in den Städten zu lösen, andererseits wisse man, dass es andere Probleme gebe, die dadurch auch noch weiter verstärkt werden könnten bzw. weiter bestünden. Deswegen habe man sich auch aufgrund der Verwaltungsvorlage und der Beratung im Ausschuss dazu entschlossen, diesem Kompromiss einer zeitlich begrenzten Lösung quasi zuzustimmen und würde das auch gerne erproben. Die Große Koalition habe allerdings im letzten Mobilitätsausschuss die Verwaltung aufgefordert, gleichzeitig weitere alternative Konzepte und Maßnahmen zu erarbeiten, damit die Ladeinfrastruktur tatsächlich nur zum Laden belegt sei. Ihre Fraktion wolle die Elektromobilität vor allem Im Bereich ÖPNV sowie Car- und Bike-Sharing fördern, weil sie sich davon mehr verspreche als vom motorisierten Individualverkehr in den Innenstädten.

 

Ratsfrau Seufert, die Sprecherin der Grünen Fraktion, schließt sich den Worten ihrer Vorrednerin an. Es sei Masche der Allianz für Aachen, die Ideen der anderen aufzugreifen und dann ihre Anträge so aussehen zu lassen, als hätten sie die Ideen gehabt. Dies sei jedoch eindeutig nicht der Fall gewesen und deswegen stimme man heute nicht den Antrag der AfD und Allianz für Aachen ab, sondern das, was die Verwaltung bereits erarbeitet habe.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt bei sieben Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung den 5. Nachtrag zur Gebührenordnung für Parkschein­auto­maten im Gebiet der Stadt Aachen (Parkgebührenordnung).

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=3805&TOLFDNR=87020&selfaction=print